Gastgarten
ORF.at/Carina Kainz
ORF.at/Carina Kainz
Coronavirus

Gastro-Lockdown: Oft nicht ernst genommen

In der Gastronomie gibt es immer häufiger Anzeigen gegen Betriebe, die die Covid-19-Verordnung missachten und Gäste trotz Lockdowns bewirten. Die Beschwerden bei Polizei und Wirtschaftskammer werden mehr.

Bereits seit mehr als einem halben Jahr ist die Gastronomie im zweiten Lockdown. Wirte und Gäste sehnen die geplante Öffnung am 19. Mai herbei – mehr dazu in Öffnung: Freude, Hoffnung, etwas Skepsis (23.4.2021) –, doch so mancher Gastronom kann es offenbar nicht mehr erwarten: Die Anzeigen gegen Gastronomen, die die Maßnahmen offensichtlich missachten und entweder in Hinterzimmern oder auch direkt in den Gastgärten Gäste bewirten, häufen sich.

„Für manche Gastronomen gilt offenbar kein Lockdown“

Speisen und Getränke dürfen abgeholt, nicht aber im Umkreis von 50 Metern des jeweiligen Gastronomiebetriebes konsumiert werden; alkoholische Getränke dürfen auch nur in handelsüblich verschlossenen Flaschen oder Dosen verkauft werden.

Völlig ungeniert werden allerdings mitten in der Grazer Innenstadt oder auch auf steirischen Almen vermehrt Getränke oder auch Speisen direkt im Gast- oder Biergarten serviert – es entsteht dabei der Eindruck, dass es für manche Gastronomen keinen Lockdown gebe.

Polizeistreifen gehen Hinweisen nach

Die Polizei verzeichnet jedenfalls einen Anstieg von Anzeigen gegen Gastronomen, bestätigt Fritz Grundnig von der Landespolizeidirektion Steiermark: „Die Polizei ist darauf angewiesen, dass wir Anzeigen aus der Bevölkerung bekommen – es langen auch immer wieder solche Anzeigen ein. Wir fahren dorthin, die Feststellungen, die die Streife dann vor Ort machen, werden dann Gegenstand von Anzeigen sein. Es ist erforderlich, gegen die Verantwortlichen zu ermitteln und diese an die Strafbehörde anzuzeigen.“

Wirtschaftskammer: Kein Verständnis für „Sünder“

Auch Klaus Friedl, Sprecher Gastronomiesparte in der Wirtschaftskammer Steiermark, hat kein Verständnis für Lokalbetreiber, die Mitbewerber vor den Kopf stoßen, indem sie Gäste im Lockdown in Hinterzimmern oder Gastgärten bewirten. „Nein, kein Verständnis. Es gibt Anrufe von Kollegen, die mir das melden. Wir Wirtinnen und Wirte sitzen alle in einem Boot, und dafür appelliere ich schon: Wir dürfen mit 19. Mai aufsperren, und wenn sich jeder bis dorthin an die Regeln hält, dann ist das sicher auch für unsere Gäste ein positives Zeichen, weil wir sprechen noch immer von einer Krankheit und einem Virus.“

Man müsse alles tun, damit die Zahlen nicht explodieren. Verstoßen Gastwirte gegen die Covid-19-Verordnung, blühen Strafen von bis zu 30.000 Euro.