Gastgarten wird hergerichtet
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Coronavirus

Allgemeine Öffnung am 19. Mai fix

Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern auf eine weitgehende Rücknahme der CoV-Beschränkungen mit 19. Mai geeinigt – damit können Tourismus, Gastronomie, Sport und Freizeitbetriebe mit Einschränkungen aufsperren.

Wie angekündigt werden viele bisher geschlossene Bereiche wieder aufsperren dürfen: Dazu gehören die Gastronomie, die Hotellerie, geschlossene Sportstätten wie Fitnessstudios, die meisten Kultureinrichtungen und Freizeitbetriebe. Eine Ausgangsbeschränkung wird es nicht mehr geben – mehr dazu in Öffnungen starten am 19. Mai (23.4.2021).

Mehrere Säulen sollen die Öffnungen ermöglichen. In allen Bereichen muss man für den Zugang einen negativen Infektionsstatus nachweisen können – entweder digital oder auf Papier. Dieser „Grüne Pass“ sei der Schlüssel zu den Lockerungen, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Es braucht entweder einen negativen Coronavirus-Test, eine Impfung oder ein Attest für eine überstandene Covid-19-Erkrankung. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sprach von einer „3-G-Regel: Getestet, geimpft oder genesen“. Eine „geringe epidemiologische Gefährdung“ sei der „Dreh- und Angelpunkt“ der Lockerung, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) – mehr dazu in Regeln für Öffnung präsentiert (news.ORF.at)

Gültigkeitsdauer hängt von Test ab

Wie lange die Tests gültig sind, hängt von der Methode ab: Negative Selbsttests mit einer Erfassung des Ergebnisses in einem behördlichen Datenerfassungssystem sind 24 Stunden gültig, Antigen-Tests 48 Stunden und PCR-Tests 72 Stunden. Betriebe können auch an Ort und Stelle Tests durchführen, diese gelten dann nur für die Dauer des Aufenthalts. Keine Testpflicht gibt es im Handel und in Museen.

Menschen, die bereits eine Erkrankung durchgemacht haben, sind ab dem Zeitpunkt der Genesung ein halbes Jahr lang von der Testpflicht befreit. Dritter Punkt ist die Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff. Gültigkeit hat hier schon eine Erstimpfung, und zwar ab dem 22. Tag und nicht länger als drei Monate. Länger ist die Frist bei erfolgter Zweitimpfung (oder wenn ein Vakzin verwendet wurde, bei dem nur eine Impfung vorgesehen ist), auch hier gibt es aber ein Limit: Dieses liegt bei neun Monaten nach der zweiten (oder einzig nötigen) Impfung.

Treffen mit Beschränkungen

Eine weitere Säule sollen Kapazitäts- und Platzbeschränkungen werden. Zentral bleibt die 20-Quadratmeter-Regeln. Auch bei Treffen mit anderen Personen wird es weiterhin Beschränkungen geben: So sind Treffen zwar wieder möglich – erlaubt sind grundsätzlich drinnen und von 22.00 bis 5.00 Uhr Zusammenkünfte von vier Erwachsenen aus verschiedenen Haushalten plus Kinder, im Freien sind Zusammenkünfte von zehn Personen und maximal zehn Kindern möglich.

Pressekonferenz zu den weiteren Öffnungsschritten

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Die Grünen), Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Die Grünen) sowie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) mit den Details zu den weiteren Öffnungsschritten ab dem 19. Mai.

In großer Dimension werden keine Feiern wie Hochzeiten, Feste und Ähnliches möglich sein, so Kurz – er stellte in Aussicht, dass sich das mit Juli ändern könnte. Für die Betriebe gibt es zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen wie Quadratmeterbeschränkungen.

Gastro bis 22.00 Uhr

Die seit Monaten geschlossene Gastronomie darf sowohl innen als auch außen öffnen – und zwar von 5.00 bis 22.00 Uhr. Zwischen den Tischen ist ein Abstand von zwei Metern vorgeschrieben. Speisen und Getränke dürfen nur am Sitzplatz konsumiert werden, bei Imbiss- und Gastronomieständen an Verabreichungsplätzen auch im Stehen. An Bars darf nach wie vor nicht ausgeschenkt werden. Das Personal muss sich mindestens einmal die Woche testen lassen, zudem wird es Maskenpflicht für Kellnerinnen und Kellner geben. Auch Gäste müssen abseits des Sitzplatzes Masken tragen. Keine Testpflicht gilt bei Take-away und Lieferungen.

Registrierpflicht kommt wieder

In allen Bereichen müssen Gäste zudem registriert werden, wenn ein Aufenthalt von mehr als 15 Minuten erwartet wird – das heißt, dass Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Veranstaltungsorte, nicht öffentlichen Sportstätten und andere Freizeitbetriebe die Namen, Telefonnummern und fallweise E-Mail-Adressen ihrer Gäste erheben müssen.

Die Daten müssen 28 Tage aufbewahrt und dann gelöscht werden. Für Orte im Freien mit Zweimeterabstand gilt die Erhebungspflicht nicht. Eine ähnliche Maßnahme in Wien hatte der Verfassungsgerichtshof allerdings bereits für ungültig erklärt. Keine Registrierung ist nötig, wenn der Aufenthalt vornehmlich im Freien stattfindet – zum Beispiel in Zoos und Outdoor-Sportstätten.

Kultur mit geringerer Auslastung

Aufatmen dürfen auch Kulturbetriebe – sie dürfen ebenfalls wieder Veranstaltungen durchführen. Auch hier gilt die Pflicht für Zutrittstests und Registrierung. Zudem müssen FFP2-Masken getragen werden. Spielstätten dürfen maximal 50 Prozent ihrer fixen Sitzplätze belegen. Das gilt auch für Sportstätten, so der zuständige Minister Kogler. Grundsätzlich liegt die maximale Auslastung bei fixen Sitzplätzen bei 1.500 Personen drinnen und 3.000 draußen.

Gibt es keine zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätze, dann sind maximal 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlaubt. Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde. Proben ohne Maske werden für Kulturbetriebe unter speziellen Voraussetzungen möglich sein. Keine FFP2-Maske wird man beim Sport – zum Beispiel im Fitnesscenter – tragen müssen, so Kogler.

Auch der Tourismus öffnet wieder. In Beherbergungsbetrieben muss laut der zuständigen Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bei der Anreise ein negativer Test vorgelegt werden. Anschließend greifen die anderen Regeln. Soll heißen: Bei Selbstversorgerhütten und ähnlichen Einrichtungen reicht ein einmaliger negativer Test für den Aufenthalt. Wenn im Hotel aber z. B. ein Restaurant aufgesucht wird, müssen die Regeln für die Gastronomie berücksichtigt werden. Wellness- und Fitnessanlagen können aufgesperrt und genutzt werden, es gelten die grundsätzlichen Regeln. Pro Gast müssen mindestens 20 Quadratmeter freigehalten werden.

„Gute Basis für die Öffnung“

Die steigende Zahl an Impfungen und die sinkenden Infektionszahlen würden diese Öffnungen ermöglichen, so Kurz. Man befinde sich hier auch mit der Teststrategie und der FFP2-Pflicht auf dem richtigen Weg. Er stellte weitere Öffnungen mit Juli in Aussicht.

„Die Zahl der Impfungen steigt, die Zahl der Neuinfektionen sinkt“, so Kurz. Man sei in Summe gut durch die Öffnungen gekommen. In allen Bundesländern gebe es sinkende Ansteckungszahlen. „All das ist eine gute Basis für die Öffnungen.“ In Schulen soll ein Schichtbetrieb nur noch bei sehr starken Ausbrüchen stattfinden. Testen und FPP2 seien ein Erfolgskonzept. „So viel wie möglich zulassen, so wenig wie möglich einschränken“, ist laut Kogler die Strategie.

Schützenhöfer: „Der richtige Zeitpunkt“

Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) sagte am Montag, die CoV-Situation in der Steiermark bessere sich derzeit von Tag zu Tag, bei der Inzidenz hole man auf, und derzeit seien in der Steiermark 42 Intensivbetten mit CoV-Patienten belegt – so wenige wie schon lange nicht mehr.

„Das ist der richtige Zeitpunkt, wir kommen damit der Normalität des Lebens einen großen Schritt entgegen, und dann müssen wir uns um die Wirtschaft kümmern. Jetzt ist es darum gegangen, alle mitzunehmen, die Wirtschaft, die Arbeitnehmer, und jetzt geht es darum, dass wir Gas geben. Ich meine, die CoV-Pandemie haben wir noch nicht überwunden, aber wenn alle aufpassen, nicht mit Hurra und Gemma, sondern mit der nötigen Vorsicht, wird das ein ganz wesentlicher Schritt in die Normalität, die wir eigentlich so ersehnen.“

Mit den Öffnungen wird auch das Testangebot in der Steiermark ausgeweitet: Die Details dazu sollen am Mittwoch bekanntgegeben werden – mehr dazu in Vor Öffnungen: Testkapazitäten werden ausgebaut (26.4.2021)

Kritik von den Freiheitlichen

Kritik kommt von den Freiheitlichen: Der Wiener Parteichef Dominik Nepp fordert ein Vorziehen der Öffnungen auf den 12. Mai – für die schwer getroffenen Branchen zähle jeder Tag. Die steirischen Freiheitlichen wiederum Bezeichnen die Öffnungsverordnung generell als realitätsfern und wirtschaftsschädigend: Widersprüchliche und undurchschaubare Verordnungen hätten negative Auswirkungen auf die steirische Wirtschaft, vor allem auch auf den Tourismus, sagt FPÖ-Landesparteiobmann Mario Kunasek. Die Eintrittstest würden der Gastronomie schaden, und dass Hochzeiten nach wie vor nicht stattfinden dürfen, sei gänzlich absurd.