CoV-Selbsttest
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Coronavirus

Große Länder-Unterschiede bei CoV-Tests

Nur wer gegen geimpft, getestet oder genesen ist, kann ab kommenden Mittwoch die neuen Freiheiten in Anspruch nehmen. Vor allem beim Testen gibt es in den Bundesländern aber viele unterschiedliche Regeln und Varianten.

In der Gastronomie darf ein PCR-Test aus dem Labor bis drei Tage alt sein. Ein von geschultem Personal durchgeführter Antigen-Schnelltest aus einer Teststraße, vom Arzt, einer Apotheke oder einem Betrieb bis zu zwei Tage, die Selbstests, bekannt auch als Wohnzimmertests, gelten 24 Stunden lang – sofern sie behördlich anerkannt sind. Das heißt, sie müssen digital in einem amtlichen System erfasst sein. Und da gehen die Bundesländer unterschiedlich vor.

Internet und Kamera nötig

In der Steiermark könne ab Mittwoch kostenlose digitale Testkits mit QR-Code und entsprechender Anleitung in den Apotheken geholt werden, per App kommt dann eine Testbestätigung auf das Mobiltelefon. Man braucht dazu eine eigene Internetverbindung mit Kamera. Auch Oberösterreich, Kärnten, Salzburg und Niederösterreich setzen auf so ein System. In Wien bleibt es bei den schon länger etablierten Gurgel-PCR-Rests mit Laborauswertung, für die ebenfalls Internet und Kamera notwendig sind.

Gastro: Test vor Personal

Direkt vor Eintritt in ein Lokal kann etwa in der Steiermark auch ein Antigen-Selbsttest unter Aufsicht des Personals durchgeführt werden, der aber nur für den Besuch in der jeweiligen Betriebsstätte gilt. Weil in den nächsten Tagen mit einem hohen Bedarf solcher Vor-Ort-Tests in Betrieben gerechnet wird, unterstützt das Bundesheer seit Freitag bei der Auslieferung der Tests von Pharmagroßhändlern.

Nach dem Ruf nach zusätzlichen Tests für die Beschäftigten in der Gastronomie hält Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) an der geplanten Regelung fest: „Das heißt, wir machen einmal in der Woche Tests." Mehr dazu in Mückstein setzt auf zusätzliche freiwillige Tests.

Hotels: Ein Test für gesamten Aufenthalt

Bei Beherbergungsbetrieben mit reiner Übernachtung, wie Apartments, reicht ein Eintrittstest für den gesamten Aufenthalt. Wenn -wie in Hotels- auch gegessen wird oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel Wellness, dann gelten dieselben Testregeln wie in der Gastronomie. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt gelten weiterhin Berufsgruppentests, die wöchentlich stattfinden.

Zu schnelle Schnelltests in Tirol

Das Land Tirol setzt nach Beschwerden wegen nicht korrekt durchgeführter Coronavirus-Schnelltests die Lieferung von Testkits an die Firma Ärztezentrum-Betriebs GmbH aus. Zunächst soll überprüft werden, wer dort überhaupt die ärztliche Verantwortung trägt – mehr dazu in Land setzt Lieferung von Testkits aus.