Chronik

Bekannten erstochen: Lebenslange Haft

Ein 57-Jähriger ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll im November 2020 einen Bekannten durch einen Stich in den Bauch getötet haben.

Zunächst war es aus noch unbekannten Gründen in der Wohnung des 57-Jährigen in einem Mehrparteienhaus in der Lilienthalgasse in Graz-Eggenberg zu einem Streit zwischen den beiden Männern gekommen – dabei verwies der Beschuldigte seinen 43-jährigen Bekannten aus der Wohnung.

Der Tatort
APA/ERWIN SCHERIAU

Als dieser zurückkehrte, soll er ihm mit einem Küchenmesser eine schwere Bauchverletzung zugefügt haben, an der der 43-Jährige wenig später starb; anschließend warf er das Messer in einen Lichtschacht, wo es von Ermittlern gefunden wurde – mehr dazu in Mordalarm in Graz: Mann bei Streit erstochen (10.11.2020).

„Ihr Vorleben ist massiv getrübt“, bemerkte der Richter gleich zu Verhandlungsbeginn zum Angeklagten, der bereits 19 Mal verurteilt wurde. Die Staatsanwältin gab allerdings an, dass ihm das Opfer diesbezüglich in Nichts nachstand, denn der Getötete wies sogar 22 Vorstrafen auf.

Geständig zur Tat, aber nicht zur Tötungsabsicht

Der genaue Tathergang und das tatsächliche Motiv ließen sich nicht ganz einwandfrei klären. Der 57-Jährige gab die Tat selbst zu, bestritt aber jede Tötungsabsicht: „Ich habe nie bestritten, ihm einen Stich versetzt zu haben, während er mich angegriffen hat“, lautete seine Aussage.

Mordprozess in Graz
APA/KARIN ZEHETLEITNER

Dann erzählte er so umfassend und weitschweifig, dass ihn der Richter immer wieder einbremste: „Ein wenig Fairness kann ich mir vom Gericht aber schon erwarten“, reagierte der Befragte auf die Unterbrechungen. Der Getötete – der größer und rund 30 Kilogramm schwerer als der Angeklagte war – habe ihn angegriffen, er wehrte ihn ab und griff hinter sich, wo das Messer lag.

Angeklagter sprach von Notwehr

Dass er gleich zum 28 Zentimeter langen Messer gegriffen habe, begründete der Angeklagte mit „Angst, von ihm angefallen und verletzt zu werden. Der hat 22 Vorstrafen, das war kein Spaß, ihm war es ernst“. Außerdem sei sein Kontrahent „durch Alkohol enthemmt“ gewesen. Er habe zu ihm gesagt „wenn ich will, renn’ ich jederzeit über dich drüber“.

Der Sachverständige, der sowohl für den Angeklagten als auch für das Opfer ein toxikologisches Gutachten erstellt hat, kam zu dem Schluss, beide Männer seien nur „geringfügig alkoholisiert“ gewesen. Der 57-Jährige war außerdem durch etwas Cannabis – „ich hab’ nur zwei Joints geraucht“ – leicht beeinträchtigt. Wie sich bei der Verhandlung herausstellte, spielte die Beziehung zu einer Frau eine Rolle. Die Obdachlose traf sich mit beiden Männern und übernachtete auch immer wieder beim Angeklagten.

7:1 schuldig des Mordes

Die Geschworenen befanden den 57-Jährigen mit 7:1 für schuldig des Mordes – er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.