Der angeklagte Förster
APA/INGRID KORNBERGER
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Chronik

Toter Adler: Förster freigesprochen

In Graz hat sich am Dienstag ein Förster wegen eines toten Steinadlers vor Gericht verantworten müssen. Dem 28-jährigen Jäger wurde vorgeworfen, dass er das Tier selbst geschossen hatte und dann ausstopfen lassen wollte. Er wurde im Zweifel freigesprochen.

Angeklagt waren Tierquälerei sowie die vorsätzliche Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes – die Staatsanwältin klagte den Jäger dabei nach Paragraf 181f des Strafgesetzbuches an, der nur sehr selten vor Gericht verhandelt wird. Sie war sich sicher, dass der Förster den Greifvogel selbst irgendwann zwischen Herbst 2020 und Jänner 2021 in Österreich geschossen hat und dann zum Tierpräparator brachte, um ihn als Trophäe ausstopfen zu lassen – da es sich aber um eine geschützte Tierart handle, sei das verboten.

Verteidiger: „Steinadler nicht schutzbedürftig“

Der Verteidiger des Jägers dagegen war der Meinung, dass der Strafantrag nie hätte gestellt werden dürfen: Es gebe keine Beweise, dass sein Mandant den Vogel selbst geschossen hat; außerdem müssten seiner Ansicht nach laut Paragraf 181f mehrere Exemplare und nicht nur ein einzelnes getötet werden, um den Tatbestand zu erfüllen. Überhaupt stellte der Anwalt die Gefährdung der Tierart infrage und legte Informationen seiner Internetrecherchen vor: Da heiße es, dass es eine ‚gesättigte Population in den heimischen Alpen‘ gebe. Der Steinadler sei zwar „schützenswert, keine Frage, aber er ist momentan nicht schutzbedürftig“, so der Verteidiger.

Auf Parkplatz gekauft

Der 28-Jährige selbst fühlte sich nicht schuldig: „Ich bin mir keiner Schuld bewusst, ich habe ihn mir gekauft und dachte nicht, dass das strafbar ist.“ Er erzählte, dass es zufällig zum Kauf gekommen sei: „Ich war mit meiner Freundin am Pressegger See, und auf der Heimfahrt haben wir auf einem Parkplatz gehalten, da ich zur Toilette musste. Es klingt hirnrissig, aber hinter mir parkte jemand und fragte mich, ob ich den Adler kaufen will“, so der Steirer. Der Unbekannte habe ihm im Kofferraum den gefrorenen Adler sowie ein totes Murmeltier gezeigt, und er habe dann beide für 600 Euro gekauft.

„Dachte mir, schaut gut aus als Dekoration“

Der Richter wollte wissen, ob das Treffen nicht vielleicht doch vereinbart war und ob er einfach so immer 600 Euro dabei habe: „Ich habe immer 500 bis 1.000 Euro dabei.“ „Heute auch?“, wollte der Richter wissen. Der Angeklagte holte seine Geldbörse aus der Hosentasche und zählte nach: „Elfhundert.“ „Und woher das Tier ist, haben Sie nicht gefragt?“ „Nein, ich wollte einfach so einen daheim haben. Ich habe gerade meinen Jagdkeller eingerichtet, und es war eine günstige Variante für mich, zu so einer Trophäe zu kommen.“ „Schießt man die nicht normal selbst?“, wollte der Richter weiter wissen. „Ansonsten habe ich nur selbst geschossene Trophäen, aber einen Adler darf man in Österreich nicht schießen. Aber ich dachte mir, der schaut gut aus als Dekoration.“

Laut dem Angeklagten könnten Adlertrophäen auch über das Internet legal gekauft werden, daher habe er sich nicht gedacht, dass es illegal sein könnte, das Tier zu besitzen. „Ja, man kann die kaufen, aber mit den entsprechenden Unterlagen, wie und wo er geschossen wurde“, erklärte der Richter.

Nicht gefragt, woher das Tier stammt

Der Beschuldigte blieb auch auf Nachfrage dabei, dass er nicht gefragt habe, woher das tote Tier stammt: „Ich dachte, der wird wohl aus dem Gailtal oder aus Italien sein, aber ich habe mich nicht erkundigt.“ Nach dem Kauf habe er ihn mit heim genommen, eingefroren und tags darauf zum Tierpräparator gebracht. Eine anonyme Anzeige hatte den Fall dann ins Rollen gebracht, und der noch eingefrorene Adler wurde beim Tierpräparator gefunden.

Im Zweifel freigesprochen

Da der Gutachter nicht sagen konnte, wo der Greifvogel geschossen wurde, und vor allem, wer ihn getötet hat, sprach der Richter den 28-Jährigen im Zweifel frei. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab – das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Ebenfalls mitangeklagt war ursprünglich auch der Tierpräparator – denn bereits der Besitz eines geschützten wildlebenden Tieres ist strafbar und mit bis zu zwei Jahren Haft bedroht. Der Präparator stellte sich auch dem Gericht, kam aber nicht zu Wort – das Verfahren wurde abgesondert und soll an einem anderen Termin verhandelt werden.