Der Regen hemmte am Mittwochvormittag in Graz bei vielen Betreibern von Gastgärten die lange vorbereiteten Öffnungsschritte.
APA/Peter Kolb
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Coronavirus

Regenwetter dämpfte ersten Gästeandrang

Am Mittwoch ist in Österreich die langersehnte umfassende Öffnung angelaufen. Der Regen in weiten Teilen der Steiermark dämpfte aber den ersten Gästeandrang und hemmte auch bei vielen Betreibern von Gastgärten die lange vorbereiteten Öffnungsschritte.

Die Öffnungen am Mittwoch sind die weitreichendsten seit langer Zeit, sie erlauben vor allem hart getroffenen Branchen wieder den Betrieb: Fast sieben Monate lang hatten die Gastronomie, Sportstudios, Kulturstätten wie Theater oder Kinos geschlossen, auch der Hotelbetrieb konnte nur sehr eingeschränkt laufen – all diese Bereiche dürfen nun wieder Gäste empfangen – mehr dazu in Aufbruchstimmung am Tag der Öffnung (news.ORF.at).

Ein Bündel von Regeln soll die sichere Öffnung ermöglichen. Zentral ist der Nachweis des Gesundheitsstatus auf Papier oder digital – er ist die Voraussetzung für Besuche von Wirtshaus, Theater, Therme, Kino und Co. Wichtig ist es, die Fristen zu beachten: Negative Selbsttests mit einer Erfassung des Ergebnisses in einem behördlichen Datenerfassungssystem sind 24 Stunden gültig, Antigen-Tests (z. B. Teststraße, Apotheke) gelten 48 Stunden, PCR-Tests 72 Stunden. Auch Selbsttests in den besuchten Betrieben sollen möglich sein, auch wenn das vielen Betreibern noch Kopfzerbrechen bereitet.

Bei der Teststation in der Grazer Messe herrschte am Mittwoch in der Früh jedenfalls größerer Andrang als sonst zu dieser Zeit in den vergangenen Tagen – sowohl in der Testspur für angemeldete Antigentests als auch für solche, die sich kurz entschlossen hatten.

Auch Impfung nicht sofort gültig

Auch für Geimpfte und Genesene sind spezielle Fristen vorgesehen: So sind Teilgeimpfte erst ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung von der Testpflicht befreit, das für maximal drei Monate. Nach der zweiten Impfung verlängert sich der Gültigkeitszeitraum auf neun Monate ab dem ersten Stich.

CoV-Locerungen mit „3-G-Nachweis“
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

Für bereits genesene Personen, die zusätzlich einmal geimpft wurden, gilt die Impfung neun Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung. Nicht geimpfte Genesene sind ab dem Zeitpunkt der Genesung ein halbes Jahr lang von der Testpflicht befreit, es gelten der Absonderungsbescheid bzw. ein Attest. Ein Nachweis über Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sind von der Nachweispflicht ausgenommen; für ältere Kinder und Jugendliche gelten auch die Schultests. Bei der Kontrolle der „3-G-Nachweise“ dürfen Betriebe auch Ausweise zum Abgleich kontrollieren, so die Verordnung.

Weniger Gäste, mehr Platz und Abstand

Auch diverse Abstands- und Hygieneregeln werden weiterhin gelten, so bleiben etwa FFP2-Maskenpflicht und der Zweimeterabstand aufrecht. Bei Veranstaltungen muss zwischen Besuchergruppen ein Platz frei bleiben, auch in der Gastronomie braucht es mehr Abstand zwischen den Tischen. Ein Baustein wird auch die Registrierung von Gästen mit Namen und Kontaktdaten sein, die Betriebe bei einer erwarteten Aufenthaltsdauer von mehr als 15 Minuten durchführen müssen. Sie soll dem Contact-Tracing dienen.

Gesteckt voll wird es zumindest vorläufig in den geöffneten Bereichen nicht sein: Quasi überall gelten Kapazitätsgrenzen, diese orientieren sich an der Art der Veranstaltung und dem Veranstaltungsort. Die maximalen Besucherlimits bei behördlich genehmigten Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen liegen outdoor jedenfalls bei 3.000, indoor bei 1.500. Ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen es in- und outdoor maximal 50 Personen sein.

Große Privatfeiern wie Hochzeiten müssen noch warten, aber bei kleineren Treffen im privaten Rahmen gibt es Lockerungen: Tagsüber draußen sind bis zu zehn Personen plus Kinder erlaubt, von 22.00 bis 5.00 Uhr und drinnen nur vier Erwachsene aus verschiedenen Haushalten und sechs Kinder. Sowohl für Veranstaltungen als auch die Gastronomie liegt die Sperrstunde bei 22.00, damit gibt es auch keine Öffnung für die Nachtgastronomie.

Viele Lokale ausreserviert

Auch im Wirtshaus dürfen außen maximal zehn Erwachsene, innen vier Erwachsene aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen. Die Vorfreude auf den Lokalbesuch war jedenfalls im Vorfeld groß: Gastronomievertreter meldeten viele ausreservierte Lokale, vor allem rund um die Feiertage.

Erster Andrang fiel noch gedämpft aus

Der Regen in weiten Teilen der Steiermark dämpfte am Mittwoch aber den ersten Gästeandrang: Im Café Promenade, einem der bekanntesten und beliebtesten Grazer Häuser, warteten dennoch schon kurz vor 9.00 Uhr die ersten Ausgehfreudigen geduldig vor den Säulen der neoklassizistischen Fassade.

Der Regen hemmte am Mittwochvormittag in Graz bei vielen Betreibern von Gastgärten die lange vorbereiteten Öffnungsschritte.
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In der Konditorei Klescher im westlichen Stadtbezirk Eggenberg hatten sich am Vormittag einige ältere weibliche Stammgäste eingefunden, und als vermutlich erstes Haubenlokal Österreichs eröffnete der Steirer Johann Schmuck sein Broadmoar im weststeirischen Ort Oisnitz in der Gemeinde St. Josef schon um 5.00 Uhr.

Johann Schmuck aus dem weststeirischen Gourmetrestaurant Broadmoar servierte seinen Gästen bereits um 5.00 Uhr in der Früh ein Gourmetmenü in vier Gängen.
Nadine Geuter Photography

Mit Impfpass in der Tasche hat sich Mittwochfrüh auch so manch ganz besonders durstiger Gastro-Fan auf in sein Lieblingslokal gemacht: Nach dem Vorweisen des Impfpasses gab es etwa in einem Cafe im oststeirischen Hartberg um Punkt 8.00 Uhr ein Seiterl als „Frühstück“. Zuletzt hatte das Lokal am 2. November 2020 geöffnet. Großer Andrang herrschte aber noch nicht – nur drei Tische waren mit zusammen acht Personen besetzt.

Regenwetter dämpfte ersten Gästeandrang

Am Mittwoch ist in Österreich die langersehnte umfassende Öffnung angelaufen. Der Regen in weiten Teilen der Steiermark dämpfte aber den ersten Gästeandrang und hemmte auch bei vielen Betreibern von Gastgärten die lange vorbereiteten Öffnungsschritte.

Am frühen Nachmittag wurde der Andrang mangels Sonne nicht besser: Nur ganz wenige aßen und tranken im Freien unter den Schirmen, ansonsten blieben die vielen Tische so leer wie in den vergangenen Monaten. Vor der Welscher Stub’n in der Grazer Schmiedgasse saß dann doch eine Runde Männer in der Mittagspause am Stammtisch. In den Lokalen in der Innenstadt war die Zahl der Gäste am Mittwoch ebenfalls noch überschaubar: In einem normalerweise gut besuchten Running-Sushi-Laden etwa waren fast alle Plätze leer, obwohl zwischen den Tischen nun Trennwände für Sicherheit sorgen.

Die Grazer Herrengasse
APA/INGRID KORNBERGER
In der Grazer Herrengasse war auch am Nachmittag nicht viel los

Dennoch: Freude und Optimismus sind in der Bewirtungsbranche jedenfalls vorherrschend, auch wenn manche Betriebe erst einmal nur teilweise öffnen wollten. Ohnehin gibt es Sorgen über die Rentabilität: Viele Lokale befürchten, dass sie u. a. aufgrund der Kapazitätsgrenzen und ausbleibender Urlaubsgäste oder weniger Veranstaltungen in die Bredouille kommen könnten.

Hotels: Negativer Teststatus bei Anreise

Grundsätzlich soll auch der Tourismus bald wieder Fahrt aufnehmen, auch die Hotels haben ab Mittwoch wieder offen. Beim Check-in muss man seinen negativen Infektionsstatus nachweisen. Danach gelten innerhalb der Hotels bzw. im Urlaub die jeweiligen allgemeinen Regeln – also etwa die Regeln für die Gastronomie im Hotelrestaurant. Auch Wellnessbereiche dürfen offen haben. Die Hotelbetriebe sollen zudem Testmöglichkeiten anbieten.

Bad Aussee: Öffnung der Hotellerie

In Bad Aussee hat ORF-Reporter Helmut Schöffmannn einige Hoteliers besucht, die endlich wieder Urlauber beherbergen und verwöhnen können. Der Gast darf wieder König sein.

Auch Urlaubsgäste aus dem Ausland sollen möglichst bald wieder nach Österreich kommen – dazu wurde auch die Einreiseverordnung adaptiert. Ab Mittwoch entfällt bei der Einreise Quarantänepflicht. Sie wird durch einen verpflichtenden Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung („3-G-Regel“) ersetzt. Dabei gelten allerdings je nach Herkunftsland verschärfte Bedingungen.

Einreisebestimmungen
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

Keine Quarantäne ist für Staaten mit geringem Infektionsgeschehen vorgesehen, die jeweils aktuelle Liste findet sich auf der Website des Gesundheitsministeriums. Aus diesen Ländern ist jede Art der Einreise – auch zu touristischen Zwecken – möglich. Ein aktueller „3-G-Nachweis“ ist erforderlich. Kann dieser nicht vorgelegt werden, muss innerhalb von 24 Stunden ein Test nachgemacht werden.

Hochinzidenzstaaten mit strengeren Regeln

Bei Einreise aus Risiko- und Hochinzidenzstaaten ist ebenfalls ein „3-G-Nachweis“ vorzulegen. Geimpfte oder genesene Personen aus diesen Risikostaaten müssen keine Quarantäne antreten, Getestete aber schon. Die Quarantäne kann ab dem fünften Tag nach der Einreise mit einem neuerlichen negativen Testergebnis beendet werden. Die Einreise aus Virusvariantenstaaten – derzeit Brasilien, Indien und Südafrika – bleibt nur sehr eingeschränkt möglich.

Ausnahmen für Pendler würden unverändert bleiben und weiterhin nicht bei Einreise aus Virusvariantengebieten gelten. Vor jeder Einreise ist weiter eine elektronische Registrierung notwendig, die auf einem Portal des Gesundheitsministeriums angeboten wird. Pendlerinnen und Pendler müssen sie alle 28 Tage erneuern.

Supermärkte haben länger geöffnet

Eine weitere Erleichterung im Alltag gibt es ab Mittwoch unterdessen beim Einkaufen: Nach einer monatelangen Schließzeit um 19.00 kehren die Lebensmittelhändler Spar, REWE und Hofer am Mittwoch, Lidl am Donnerstag zu den Öffnungszeiten aus der Zeit vor der Pandemie zurück. Wie lange die Geschäfte offen haben, ist aber weiter regional unterschiedlich bzw. von Filiale zu Filiale anders. Die Sicherheitsregeln wie Maskenpflicht und Abstände bleiben aufrecht.