Schulassistenten begleiten die Kinder während des Unterrichts und unterstützen sie auch in der Garderobe oder bei Schulausflügen. Das Land Steiermark sieht ab Herbst Änderungen bei den Schulassistenzen vor: Konkret sollen für Kinder, die mit der Schule beginnen, automatisch nur noch acht Stunden pro Woche zur Verfügung stehen – unabhängig vom tatsächlichen Hilfebedarf, sagt Walerich Berger, Geschäftsführer von Jugend am Werk und stellvertretender Vorsitzender der Sozialwirtschaft Steiermark, dem Dachverband der Organisationen, die in der Behindertenhilfe tätig sind
Am Anfang automatisch acht Stunden pro Kind
„Das ist schon hochproblematisch, selbst wenn Eltern dann einen Antrag auf Erhöhung der Stunden stellen können. Da geht ja Zeit verloren, das dauert ja Wochen und Monate, bis da eine höhere Stundenleistung zuerkannt wird – das heißt, gerade beim Schuleinstieg verlieren Kinder die Unterstützungsleistung, die sie benötigen, um an Bildung teilhaben zu können“, so Berger, der ein Sparprogramm unter dem Deckmantel der Verwaltungsvereinfachung befürchtet.
Zuerkanntes Stundenmaß wird fortgeschrieben
Dass bei schon bestehenden Schulassistenzen das zuerkannte Stundenausmaß fortgeschrieben wird und die Eltern nicht jährlich neu ansuchen müssen, sei allerdings eine Verbesserung und werde begrüßt.
Neu-Organisation überlegenswert
Walerich Berger schlägt vor, die Schulassistenz überhaupt neu zu organisieren – derzeit sei sie trotz der hohen pädagogischen Anforderungen als Laiendienst definiert. Eine Leistungsbeschreibung und eine Ausbildung wären dringend notwendig, so Berger. Schulassistenz solle zudem auch flexibler sein können: „Eigentlich müsste sie so aufgestellt werden, dass sie eine Unterstützungsleistung am Schulstandort ist, die als Ressource flexibel eingesetzt werden kann, das heißt, wenn ein Schulausflug ist, dann kann es sein, dass an einem Tag einmal sechs bis sieben Stunden Assistenzleistung nötig ist, und nicht nur zwei, drei, wie während der Schulzeit. Das ist im Moment nicht möglich“, so Berger.
Land: Bedürfnisse des Kindes stehen im Mittelpunkt
Aus der Sozialabteilung des Landes Steiermark heißt es, 2021 würde im Bereich der Behindertenhilfe und im besonderen Maße für die Schulassistenz sogar mehr Geld zur Verfügung stehen als in den Vorjahren. Dass Bescheide künftig für mehrere Jahre gelten, erhöhe die Rechtssicherheit und die Planbarkeit für die Familien. Bei den Schulanfängern werde das vorläufige Stundenkontingent zuerkannt, um dann in der Schulsituation den konkreten Bedarf eines Kindes feststellen zu können. Bei allen Entscheidungen stünden immer die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt.