Chronik

Schulgeld veruntreut: Haftstrafe für Lehrer

Am Grazer Straflandesgericht ist am Dienstag ein Grazer Lehrer wegen Betrugs und Veruntreuung zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Er soll Schulgeld in der Höhe von 300.000 Euro abgezweigt haben.

Der Grazer soll Elternbeiträge von einem Schulkonto auf sein Privatkonto überwiesen haben – in Summe 300.000 Euro. Der Pädagoge musste sich am Dienstag daher wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Veruntreuung vor Gericht verantworten.

„Es ist aus dem Ruder gelaufen“

Vor Gericht gestand der Mann, zwischen 2012 und 2018 immer wieder eingehobene Elternbeiträge abgezweigt zu haben. „Es ist aus dem Ruder gelaufen, ich war überfordert und belastet und konnte alles nicht mehr ins rechte Lot bringen“, sagte der Beschuldigte reumütig.

Auf eine gescheiterte erste Beziehung, in der er sich für den Wohnraum verschuldet hatte, war eine Ehe mit einer jungen Ukrainerin gefolgt, die auch ihre Eltern nach Österreich holte. Ein Kind kam dazu, und es wurde offenbar immer schwieriger, das alles zu finanzieren. Der Verteidiger erklärte: „Das Dilemma begann durch eine Fehleinschätzung, gepaart mit der Angst vor der Schmach gegenüber seiner jungen Frau und den Schwiegereltern, diese nicht versorgen zu können.“

Veruntreuung blieb jahrelang unentdeckt

Als Tagesheimleiter der Schule hatte er Zugang zu den Konten mit den Elternbeiträgen, und er war verantwortlich für die korrekte Abrechnung von Essensgeldern und Rücküberweisungen an die Erziehungsberechtigten, wenn die Kinder weniger oft als erwartet zu Mittag in der Schule aßen.

Als seine eigene finanzielle Lage ausweglos schien, entschied er sich 2012, Gelder anstatt zurück an die Eltern auf sein eigenes Konto zu überweisen. Lediglich die Anschrift deutete auf die Eltern hin, die Kontonummer war aber seine. So war es auch möglich, dass sechs Jahre lang keinem auffiel, dass der Mann immer wieder Beträge abzweigte – weder dem Direktor noch der Stadt Graz, die die Konten überprüfen sollte, was aber offenbar auch nur mangelhaft geschah.

„Durch Zufall“ aufgeflogen

„Erst durch Zufall“ war der Direktor 2018 auf die Malversationen aufmerksam geworden, sagte er am Dienstag vor Gericht als Zeuge. Der Lehrer war ihm bis dahin stets als „gewissenhafter, ehrlicher Mensch“ erschienen. Der Beschuldigte wollte auf Nachfrage vor der Richterin gar nicht seiner Frau die Schuld geben, die ihre mittellosen Eltern nicht in der Heimat belassen wollte: „Schuld bin ich, ich habe nicht auf den Tisch gehaut und gesagt, dass man das in einen Rahmen pressen muss“, sagte er geläutert.

Teilbedingte Haftstrafe mit Option auf Fußfessel

Etwa ein Drittel der abgezweigten Summe hat der Angeklagte mittlerweile zurückbezahlt, doch ob der hoch verschuldete Pädagoge den Rest begleichen kann, ist fraglich.

Nun muss er jedenfalls in Haft – das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr Haft, vier Monate davon unbedingt; allerdings ließ die Richterin auch die Möglichkeit einer Fußfessel offen. Der Lehrer erbat nach dem Urteil drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab – das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.