Impfpass
APA/Georg Hochmuth
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Coronavirus

Nicht jeder Arbeitgeber kann CoV-Impfung verlangen

Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) hat am Sonntag eine Impfpflicht für Kindergarten-Personal gefordert. Eine allgemeine Impfpflicht kann es nicht geben, in Teilbereichen kann diese aber durchaus möglich sein.

In der ORF-Pressestunde hat Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) am Sonntag Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) angesichts der aktuellen Turbulenzen verteidigt, die Volkspartei aber auch zur Mäßigung aufgerufen – mehr dazu in Schützenhöfer: Aufruf zur Mäßigung. Der steirische Landeshauptmann ließ aber auch mit der Forderung nach einer CoV-Impfpflicht für Kindergartenpersonal aufhorchen.

Bewältigung der Corona-Pandemie

Grundsätzlich gibt es in Österreich keine allgemeine Impfpflicht, sagt Karl Schneeberger, Experte für Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Steiermark – ein Arbeitgeber müsste also gute Argumente vorbringen, wenn er bei einer Neueinstellung eine Impfung voraussetzen will: „Er kann das nur dort verlangen, wo er sachliche Argumente für den notwendigen Gesundheitsschutz hat. Hier braucht es besondere Tätigkeiten – im Gesundheitsbereich, im Pflegebereich, vielleicht auch im Kindergarten –, keinesfalls aber in sonstigen allgemeinen Dienststellen, wo Arbeitnehmer mit anderen nicht Kontakt haben.“

Jeder Einzelfall muss geprüft werden

Laut Schneeberger müsse jeder Einzelfall geprüft werden, bereits bestehendes Personal könne jedenfalls nicht verpflichtet werden. Ob eine Impfung vorausgesetzt werden kann, hänge auch davon ab, wie stark der Gesundheitsschutz durch eine Impfung wirklich ist – und hier gibt es selbst von der Agentur für Gesundheit (AGES) derzeit noch keine Antwort, so der Arbeitsrechts-Experte.

KAGes diskutiert CoV-Impfpflicht

In der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft KAGes gibt es gegen einige Krankheiten eine Impfpflicht, erklärt KAGes-Sprecher Reinhard Marczik: „Ganz konkret gibt es in der KAGes eine Impfpflicht gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen – also Windpocken oder Schafblattern. Zusätzlich müssen auch Mitarbeiter im Küchenbereich gegen Hepatitis B immunisiert sein.“

Auch eine CoV-Impfpflicht könnte bei der KAGes kommen, allerdings wird hier eine österreichweite Lösung im Gesundheitsbereich angestrebt: „Diese Diskussionen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Der Gesetzgeber hat eine Impfpflicht noch nicht eingeführt, wir sind aber zuversichtlich, dass sich das in den nächsten Monaten österreichweit regeln wird“, so Marczik.

Bestehendes Personal kann nicht verpflichtet werden

Eine mögliche Impflicht könne aber nur für Neueinstellungen gelten – für bestehendes Personal könne sie laut Karl Schneeberger von der AK nicht eingeführt werden; generell sei auch niemand verpflichtet, seinen Arbeitgeber über Gesundheitsstand oder Impfstatus zu informieren.