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APA/HANS PUNZ
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Gericht

„Aula“: OGH gab KZ-Überlebenden recht

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Holocaust-Überlebenden in ihrer Auseinandersetzung mit der Zeitschrift „Aula“ recht gegeben. Landesgericht und OLG Graz verweigerten zu Unrecht Verfahren wegen diffamierender Behauptungen wie „Landplage“.

Geklagt hatten – unterstützt durch die Grünen und die Anwältin Maria Windhager – elf KZ-Überlebende, angeführt von dem vergangenen November 97-jährig gestorbenen Aba Lewit; auch drei weitere Kläger sind mittlerweile nicht mehr am Leben.

Für die verbliebenen sieben KZ-Überlebenden war die Klarstellung sehr wichtig, dass man Mauthausen-Befreite nicht ungestraft als „Landplage“ und „Massenmörder“ bezeichnen darf, die „raubend und plündernd, mordend und schändend“ durch das Land gezogen seien, betonte Windhager gegenüber der APA.

Landesgericht und OLG Graz wiesen Antrag noch zurück

Jahrelang war der Versuch gescheitert, medienstrafrechtlich gegen diese Diffamierung durch den Artikel in der rechten „Aula“ im Jahr 2015 vorzugehen: Das Landesgericht für Strafsachen Graz hatte den Antrag abgewiesen, u. a. mit der Begründung, das Kollektiv der Mauthausen-Befreiten sei zu groß, als dass jedes einzelne Mitglied durch die inkriminierten Aussagen persönlich erkennbar wäre; auch eine Berufung an das Oberlandesgericht (OLG) Graz hatte keinen Erfolg.

Erst vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bekamen die KZ-Überlebenden erstmals recht: Die Republik Österreich wurde im Oktober 2019 verurteilt – weil es die Gerichte unterlassen hatten, Lewits Ruf gegen diffamierende Behauptungen zu schützen. Die Republik musste Lewit 648,48 Euro an materiellem Schadenersatz, 5.000 Euro an immateriellem Schadensersatz und 6.832,85 Euro an Prozesskosten (plus Erstattung für Steuern und Zinsen) zahlen.

OGH: Schwerwiegende Begründungsmängel

Windhager bemühte sich in der Folge, in Österreich eine Erneuerung des Verfahrens zu erreichen – das gelang allerdings nicht. Aber ihre hartnäckigen Bemühungen, die Generalprokuratur zu einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zu bewegen, waren schließlich erfolgreich – und darüber wurde nun am Freitag am OGH verhandelt.

Der Gerichtshof stellte schwerwiegende Begründungsmängel in den Entscheidungen von Landesgericht und OLG fest: Nicht nur die Klagslegitimation sei falsch beurteilt worden, sondern auch der Sinngehalt im Gesamtzusammenhang, erläuterte Windhager den OGH-Spruch.

Keine weiteren rechtlichen Auswirkungen

Weitere rechtliche Auswirkungen (also ein neues Verfahren) oder Ansprüche ergeben sich daraus allerdings nicht, denn hier bestehe, so Windhager, in Österreich ein „großes Rechtsschutzdefizit“: Antragsteller könnten in medienrechtlichen Entschädigungsverfahren keine Neuauflage erwirken.

Das müsse repariert werden, verlangte die Anwältin – und bekam auch hier Unterstützung durch die Grünen: Deren Sprecherin für Vergangenheitspolitik und Rechtsextremismus, Eva Blimlinger, freute sich nicht nur über die erreichte „Gerechtigkeit für KZ-Überlebende“, sie kündigte auch an, dass sich die Grünen für eine Gesetzesreparatur einsetzen werden.