Impfpass
APA/Georg Hochmuth
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Coronavirus

CoV: Land bevorzugt immunisierte Bewerber

Seit Wochen wird über eine CoV-Impfpflicht in der Kinderbetreuung und im Sozial- und Pflegebereich diskutiert. Am Montag fällte das Land Steiermark die Entscheidung bei Neuaufnahmen im Landesdienst immunisierten Bewerbern den Vorzug zu geben.

Im Rittersaal des Landtag Steiermark wurden Montagmittag die Entscheidungen präsentiert. Von einer Impfflicht wollte niemand sprechen, es sind aber weitreichende Maßnahmen, die präsentiert wurden. Wer sich künftig für einen Job in der Landesverwaltung, in Sozial- und Behinderteneinrichtungen, in der steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft und in Bildungseinrichtungen bewirbt, muss vollständig gegen das Coronavirus geimpft sein.

Bevorzugung von Geimpften auch Bildungsbereich

Das Land Steiermark gibt bei Neuaufnahmen in diesen Bereichen jenen Bewerbern den Vorzug, die CoV-immunisiert, also geimpft sind. Personallandesrat Christopher Drexler (ÖVP) betonte, die Landesregierung müsse jederzeit voll funktionsfähig sein, das gelte insbesonders in einer Krise. Ähnliches soll laut Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) im Gesundheitsbereich gelten, auch hier werden Bewerber bevorzugt, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind.

Neben den Landesbediensteten sowie Mitarbeitern im Bildungs- und Gesundheitsbereich werden die Vorgaben auch bei landeseigenen Sozial- und Behinderteneinrichtungen eingeführt. Landesrätin Doris Kampus (SPÖ) zählte auf: Betroffen sind das Kompetenzzentrum für berufliche Inklusion in Andritz, die Einrichtung „Aufwind“, das Landesausbildungszentrum Hartberg und das Heilpädagogische Zentrum, die Landessonderschule, der Sonderhort im Hirtenkloster und das Förderzentrum für Hör- und Sprachbildung. Kampus appellierte, dass sich auch schon angestellte Mitarbeiter impfen lassen und solidarisch zeigen sollen. „Die Regelung ist vernünftig und mit Augenmaß“. Kampus betonte die Wichtigkeit dieser neuen Regeln für den Landesdienst und ruft zur Solidarität auf. Die Bevorzugung gilt auch für alle steirischen Bildungseinrichtungen, hieß es am Montag.

Bewerber können Impfung nachholen

Während die Regelung bei den Barmherzigen Brüdern sofort in Kraft tritt, wird sie sowohl bei den Landesbediensteten als auch bei der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) mit 1. August wirksam. Eingeschlossen sind auch die Landeslehrerinnen und -Lehrer. Für interne Neubesetzungen gelte die Regelung nicht.

Bewerber werden nicht benachteiligt wenn die Impfung innerhalb von drei Monaten nachgeholt wird, keine Benachteiligung gibt es auch für Bewerber, die aus medizinischen Gründen nicht gegen CoV geimpft werden können.

Land beruft sich auf ärztliche Stellungnahme

Grundlage für die neuen Aufnahmekriterien sei eine gesundheitsfachliche Stellungnahme, die bei Robert Krause von der Medizinischen Universität Graz eingeholt wurde. „Aus unserer Sicht gibt es drei Gründe für die Impfung“, führte er aus. Zum einen sei eine Impfung wichtig bei Menschen, die Kontakt zu Patientinnen und Patienten haben, die besonders schützenswert sind oder sich vielleicht selbst gar nicht wegen gewisser Erkrankungen impfen lassen können. Ähnliches gelte für Kolleginnen und Kollegen, die so geschützt werden sollen. Und drittens sei natürlich der geimpfte Mitarbeiter selbst auch gut geschützt. Sollte er sich dennoch infizieren, so wäre der Verlauf der Erkrankung milder, erklärte Krause.

Für Personallandesrat Christopher Drexler sei klar, dass diese „Trias an Gründen“ entscheidend sei. Eine gesetzliche Erfordernis gebe es nicht, sondern man werde schlicht bei den Bewerbern bei der Aufnahme die Impfung oder Immunisierung als Kriterium einführen. Eine Pflicht zur Impfung sei das nicht, so Drexler. Aber wer geimpft sei, werde bevorzugt.

Impf-Empfehlung an Gemeinden

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen sei das Land nicht Dienstgeber. In der Regel ist das die Gemeinde oder ein privater Träger. Daher werde es für Kommunen zusammen mit dem Gemeinde- und dem Städtebund eine dringende Empfehlung geben, ebenfalls bei den Neuanstellungen geimpfte Personen vorzuziehen. „Es gibt viele, die sich nicht impfen lassen können, wie etwa Erkrankte oder Kinder. Die müssen geschützt werden“, sagte Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP).

FPÖ spricht von Impfzwang

Die FPÖ Steiermark reagierte am Montag in einer Aussendung auf die neuen Regeln bei Bewerbungen im Landesdienst. FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek sagte, der Impfzwang in der Steiermark erreiche eine neue Dimension, die Regeln seien ein Rundumschlag gegen Nicht-Geimpfte.

Schützenhöfer weiterhin für CoV-Impfpflicht

Schützenhöfer bleibt bei seiner Forderung der CoV-Impfpflicht, wie er im Sonntagsgespräch mit ORF-Steiermark-Chefredakteur Wolfgang Schaller mitteilte: „Ich bleibe dabei, dass es Voraussetzungen geben muss in sozialen Berufen und Pflegeberufen – wenn man eintreten will – dass man das in einem Zustand tut und dazu gehören auch Impfungen, damit man jene mit denen man zusammenarbeitet, die man betreut, nicht gefährdet“, so Schützenhöfer. Mehr dazu in Schützenhöfer: „Bitte nicht übertreiben“ (28.6.2021).