Leerer Untersuchungsraum in leerer Arztpraxis
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Chronik

Einigung: Mehr Geld für Kassenärzte

Die Kurie niedergelassener Ärzte der Ärztekammer Steiermark hat sich mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) geeinigt: Die niedergelassenen ÖGK-Vertragsärzte dürfen sich für 2020 auf eine Honorarerhöhung von 3,3 Prozent freuen.

Diese setze sich aus einer gleichmäßigen Erhöhung der Tarife und einer Einmalprämie für das Corona-Jahr 2020 zusammen, wie es in der gemeinsamen Medieninformation hieß. Die durchschnittliche Honorarerhöhung von 3,3 Prozent für das Jahr 2020 entspreche einer Summe von rund 8,3 Millionen Euro, wie vonseiten des Landesstellenausschusses der ÖGK Steiermark hervorgehoben wurde.

Mehr Geld um Kassenstellen attraktiver zu machen

Deutlich erhöhte Zuwächse wurden für die Gynäkologie sowie die Kinder- und Jugendheilkunde ausgehandelt: Hier beträgt die Steigerung in der Gynäkologie 7,57 Prozent (davon 6,54 Prozent tarifwirksam) und die für die Kinder- und Jugendheilkunde 6,11 Prozent (davon 5,08 Prozent tarifwirksam).

Damit sollen die Fächer – in denen es zuletzt erhebliche Schwierigkeiten bei der Neubesetzung von Stellen gab – finanziell attraktiver werden. Auch der Abschluss für die Allgemeinmedizin liegt höher als das Gesamtergebnis, das der Radiologie knapp darunter. Die Tarife für die Laborfachärztinnen und -ärzte bleiben allerdings gleich.

„Durch die weit überdurchschnittlichen Verbesserungen für die Gynäkologie sowie die Kinder- und Jugendheilkunde haben wir gemeinsam ein unmissverständliches Zeichen gesetzt, wie wichtig uns dieses Thema ist“, wurde vonseiten der Landesstellenausschuss-Vorsitzenden der ÖGK-Steiermark, Vinzenz Harrer und Josef Harb, betont.

Neue Varianten für Anstellung in Ordinationen

Weiters wurde eine Lösung für die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in Ordinationen gefunden. Zur bisher bestehenden freiberuflichen Stellvertretung ist nun die Anstellung in zwei Varianten möglich: Die Anstellung zur Abdeckung eines Zusatzbedarfs – etwa durch unbesetzte Planstellen – oder die Anstellung zur gemeinsamen Versorgung der Kassenstelle ohne Abdeckung eines Zusatzbedarfs (etwa zur Entlastung des Vertragsinhabers).

Die finanzielle Einigung bezeichnete der steirische Ärztekammerpräsident Herwig Lindner als „erster Schritt zur Attraktivierung der Kassenmedizin“. Aus seiner Sicht sei eine „vorausblickende Kassenpolitik, um die niederschwellige und wohnortnahe Versorgung der Steirerinnen und Steirer langfristig sicherzustellen“ notwendig.