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Coronavirus

Lockerungen im Pflegeheim, nicht im Spital

Am Donnerstag treten weitere CoV-Lockerungen in Kraft – damit fallen auch in den steirischen Pflegeheimen die Besucherlimits, allerdings mit aufrechtem Besuchermanagement. In den Spitälern wird weiter strikt an den Beschränkungen festgehalten.

Seit 19. Mai dürfen Bewohner von Pflegewohnheimen drei Besucher gleichzeitig empfangen – ab Donnerstag darf nun theoretisch wieder die ganze Familie auf Besuch kommen.

Besuchermanagement in Heimen bleibt

Auch wenn in den steirischen Pflegewohnheimen nicht mit dem ganz großen Ansturm gerechnet wird, wird es doch ein erheblicher Mehraufwand, denn das Besuchermanagement werde bleiben, sagt Petra Prattes, verantwortlich für die Pflegewohnheime der Caritas.

„Das ist für uns schon eine sehr große Herausforderung. Jeder Besucher, der kommt, muss sich voranmelden, muss einen Gesundheitscheck machen, muss einen 3-G-Nachweis bringen, und wir müssen dann schauen, wie wir das mit den Räumlichkeiten handhaben, dass sich nicht zu viele Bewohner und Besucher drängen oder in einem Raum zu eng beisammen sind“, so Prattes. Auch sei noch nicht klar, ob die vom Land gestellten Besuchermanager zur Unterstützung in Pflegeheimen verlängert werden.

Besuchsrecht in Spitälern bleibt eingeschränkt

Anders ist die Situation in den steirischen Spitälern: Sowohl in den Häusern der KAGes als auch in den Ordensspitälern bleibt das Besuchsrecht stark eingeschränkt. Argumentiert wird das mit besonders vulnerablen Zielgruppen wie Schwangeren oder Krebspatienten, die sich nicht impfen lassen können und daher besonders geschützt werden müssen.

„In den Spitälern wird nicht umgestellt auf Mund-Nasen-Schutz, sondern es sind weiterhin FFP2-Masken zu tragen. Außerdem bleibt der Zugang für Besucher und andere Personen beschränkt in dem Sinn, dass es auch hier gilt, besonders vulnerable Zielgruppen zu schützen und Besucherströme zu steuern“, sagt KAGEs-Sprecher Reinhard Marzik. Das bedeutet, pro Tag ist in den Spitälern weiterhin nur ein Besucher pro Patient erlaubt, für 30 Minuten und nur innerhalb der zweistündigen Besuchszeit, die je nach Krankenhaus variiert.

Wien: Testpflicht für Kinder ab sechs Jahren

Ab Donnerstag gelten deutlich mildere CoV-Regeln, Wien fährt jedoch in einigen Punkten einen strengeren Kurs: Die Testpflicht gilt künftig bereits für Kinder ab sechs Jahren. Die „Wohnzimmertests“ gelten nicht mehr als Zutrittsvoraussetzung – mehr dazu in Wien: Testpflicht für Kinder ab sechs Jahren (wien.ORF.at).

Ab Donnerstag darf auch in den Clubs und Diskotheken wieder ausgelassen gefeiert und getanzt werden. Neben der Sperrstunde fällt dabei auch die Maskenpflicht, einige andere Regeln gelten jedoch weiterhin – mehr dazu in Clubs und Discos: Was nun erlaubt ist (wien.ORF.at).