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Chronik

Urlaub: Warnung vor illegalem Grenzübertritt

Wenn am Wochenende auch für die steirischen Schüler die Ferien beginnen, zieht es viele in den Süden. Der ÖAMTC warnt vor allem Kroatien-Urlauber vor Ausweichrouten über nicht internationale Grenzübergänge. Diese sind für Österreicher nicht zugelassen.

Bei einem Grenzübertritt abseits der internationalen Grenzübergänge drohe eine Strafe von bis zu 1.200 Euro pro Person wegen „illegaler Einreise“, heißt es vom ÖAMTC.

Einige Grenzen nur für Slowenen erlaubt

ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner kennt die Problematik: „Immer wieder kommt es vor, dass Reisende, um Staus zu entgehen, keinen internationalen Grenzübergang nutzen – sondern einen anderen, der jedoch nur für Slowenen zugelassen ist.“ Damit kommen Reisende allerdings „illegal“ ins Land und verstoßen gegen das Gesetz zum Schutz der Schengen-Außengrenze zwischen Slowenien und Kroatien.

Unbedingt auf internationalen Grenzübergang achten!

Gegen die sehr hohen Geldstrafen von bis zu 1.200 Euro pro mitreisender Person könne man im Nachhinein aber nicht mehr vorgehen, so die Expertin. Der Autofahrerclub empfiehlt daher, unbedingt darauf zu achten, einen internationalen Grenzübergang von Kroatien nach Slowenien zu nutzen – trotz Staugefahr.