Landesgericht Graz
ORF.at/Roland Winkler
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Chronik

Tierquälerei: Bürgermeisterin freigesprochen

Wegen Tierquälerei sind am Montag zwei Oststeirerinnen in Graz vor Gericht gestanden: Eine Bürgermeisterin und ihre Mutter sollen mehrere Katzen stark vernachlässigt haben. Die Ortschefin wurde freigesprochen, ihre Mutter erhielt eine Diversion.

Hauskatzen, Hofkatzen, streunende Katzen, handzahme oder Wildkatzen – um Begrifflichkeiten wie diese drehte sich der Prozess am Grazer Straflandesgericht.

Gefüttert, aber nicht verantwortlich gefühlt

Hauptangeklagt war eine 70-jährige Oststeirerin, die auf ihrem ehemaligen Bauernhof eben eine Hauskatze gehalten und gepflegt hat – und dann waren da auch noch acht weitere Katzen, die sie zwar gefüttert, aber nicht als ihre Katzen betrachtet hat. Die Katzen, die teilweise erst wenige Wochen alt waren, waren im August 2020 in einem schlimmen Zustand aufgefunden worden: Unterernährt, das Fell struppig und löchrig, von Maden befallen; ein Katzenjunges war schon fast blind, die Maden hatten ein Auge bereits völlig zerstört.

„Seit Jahrhunderten so üblich“

Einer vorbeiradelnde Tierschützerin waren die kranken Tiere aufgefallen, und sie rief die Polizei. „Trotz des sehr, sehr schlechten Zustandes verständigte die Frau nicht den Tierarzt“, sagte die Staatsanwältin über die Mutter. Der Verteidiger meinte, seine Mandantin habe den Tieren Wasser und Futter gegeben, sich aber nicht weiter verantwortlich gefühlt, und das sei „seit Jahrhunderten so üblich“ am Land; im Übrigen sei sie geständig und bitte um eine Diversion.

Zwei Tage nach der Rettung der Tiere wurde die Tochter der Frau zur Bürgermeisterin angelobt – sie ist an derselben Adresse gemeldet, will von den verwahrlosten Katzen aber nichts mitbekommen haben, weil sie sich im angeklagten Zeitraum vorwiegend zu Studienzwecken in Wien aufgehalten habe.

„Moralische Pflicht“

„Seit wann füttert ihre Mutter die Katzen?“, fragte der Richter. „Kann ich nicht beantworten.“ Sie sei „fast nie“ anwesend gewesen, allerdings rund um die Katzenabnahme dann doch das eine oder andere Mal, weil sie in der Gemeinde zu tun hatte.

„Wenn sie über eine sterbende Katze, die da im Hof liegt, fast drüber fallen, warum haben sie nicht den Tierarzt gerufen?“, schaltete sich die Anklägerin ein. Die Bürgermeisterin ließ dann über ihren Anwalt ausrichten, dass sie keine Fragen der Staatsanwältin beantworten möchte – „Danke für die konstruktive Mitarbeit“, so die Replik der Anklägerin. „Unabhängig von der rechtlichen Frage ist es auch eine moralische Pflicht, sich um Tiere zu kümmern“, meinte wiederum der Richter.

„Halterschaft nicht einwandfrei erwiesen“

Da sich die Mutter letztlich doch einsichtig zeigte, kam sie mit einer Diversion davon: Sie muss eine Geldbuße von 3.000 Euro zahlen, dann ist der Fall für sie erledigt. Die Bürgermeisterin wurde freigesprochen, da laut Richter „die Halterschaft nicht einwandfrei erwiesen war“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.