Justizanstalt Karlau
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Gericht

Loch in Mauer gegraben: Karlau-Ausbrecher verurteilt

Ein Loch in die Mauer graben und sich dann abseilen: Für diese filmreife Variante eines Gefängnisausbruchs wurden am Mittwoch in Graz drei Männer verurteilt – wegen schwerer Sachbeschädigung.

Zwei Mal kam es in der Justizanstalt Graz-Karlau zu diesen filmreifen Szenen – und beide Male war ein 27-jähriger Tschetschene beteiligt. Am Mittwoch stand er nun in Graz mit einem Landsmann und einem Österreicher vor Gericht.

„Sehen Sie, so geht das!“

„Ich möchte keine Aussage machen“, stellte der 27-Jährige gleich zu Beginn klar; auch sein ehemaliger Zellengenosse, ein 21-jähriger Österreicher, meinte: „Nicht schuldig, und ich verweigere die Aussage“. Das irritierte die Richterin etwas: „Aber Sie haben ja schon alles zugegeben“, warf sie ein. Der dritte Beschuldigte war dagegen äußerst kooperativ. Befragt nach seinen Personalien, sagte der 26-Jährige: „Hochsicherheitsverwahrung, keine Arbeit, keine Schulden, ein Kind“. „Sehen Sie, so geht das!“, meinte die Richterin zu den anderen beiden gewandt.

Spontane Idee

„Die Idee ist spontan gekommen“, behauptete der 26-Jährige. Alle seien psychisch schon ganz fertig gewesen, weil sie CoV-bedingt so lange keinen Besuch bekommen durften. Er habe zu den anderen gesagt, wenn er wegen eines Fluchtversuchs geschnappt werde, würden sowieso alle drei in der Zelle dafür büßen – „also können sie mir gleich helfen“. Die beiden anderen sollen dann durchs Guckloch beobachtet haben, ob jemand kommt, und der Tschetschene bohrte das Loch in die Mauer.

„Ich habe um 15.00 Uhr begonnen und bis 5.00 Uhr früh gegraben“, erzählte er – als Werkzeug diente der Metallteil einer Sessellehne. Nach drei Tagen hatte er es geschafft und sagte zu den anderen: „Probiert es zumindest, keiner wird uns umbringen.“ Letztlich türmten dann alle drei, kamen aber nicht weit.

„Ich habe ein Recht auf Flucht“

„Warum haben Sie angegeben, sie hätte das Loch gegraben?“, fragte die Richterin die beiden anderen. Sie wollten den Zellengenossen schützen, weil er die längste Strafe bekommen habe, erklärten sie mehrfach. „Er ist wie ein Bruder für mich“, betonte der 21-Jährige, und der 27-Jährige fügte hinzu: „Wir wollen uns entschuldigen.“ „Ich habe ein Recht auf Flucht, aber nicht auf Sachbeschädigung“, so wiederum die Meinung des Lochbohrers.

Schuldig der schweren Sachbeschädigung

Alle drei wurden dann auch der schweren Sachbeschädigung für schuldig befunden: Der 27-Jährige wurde bereits in Innsbruck wegen des ersten Ausbruchsversuchs und einiger anderer Delikte zu drei Jahren verurteilt und bekam keine Zusatzstrafe, der 21-Jährige fasste zwölf Monate, der 26-Jährige 22 Monate aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Mittlerweile wurden die drei „Brüder“ auf die Haftanstalten Innsbruck, Suben und Stein aufgeteilt.