Chronik

Schüsse auf Angreifer: Folgen für Polizisten

Gegen zwei Polizisten, die bei einem Einsatz am Dienstag auf einen Angreifer geschossen haben, wird nun wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung ermittelt. In einem ballistischen Gutachten wird geklärt, ob es sich um Notwehr handelte.

Die Grazer Polizisten wurden von einem Mann mit zwei Messern attackiert und schossen daraufhin den Angreifer an – mehr dazu in Messer-Angreifer von Polizei angeschossen: Lebensgefahr (27.7.2021).

Polizisten müssen sekundenschnell richtig entscheiden

Der polizeiliche Gebrauch von Waffen wie etwa Schusswaffen, Pfeffersprays oder sogar Diensthunden ist in Österreich gesetzlich klar geregelt und nur in Ausnahmefällen erlaubt, erklärt Fritz Grundnig von der Landespolizeidirektion Steiermark.

Zu bedenken sei aber, „dass in diesen Situationen die Kolleginnen und Kollegen in Sekundenbruchteilen entscheiden müssen – von welcher Waffe mache ich Gebrauch, wie setze ich die Waffe ein, und ist es überhaupt rechtlich gedeckt“, so Grundnig. Dazu gehört etwa eine Notwehrsituation, wie sie auch im Fall der beiden Grazer Beamten vermutet wird; näheres muss aber erst ein ballistisches Gutachten klären.

„Peer Support“ als psychologische Unterstützung

Die betroffenen Polizisten selbst werden nach dem Vorfall vom Dienst abgezogen, so Grundnig: „Die Kollegen können aber selbst entscheiden, ob sie in der Lage sind, weiter ihren Dienst zu verrichten.“

Zusätzlich wird ihnen psychologische Hilfe angeboten – auch das sei laut Grundnig nach einem Schusswaffengebrauch seit mittlerweile 15 Jahren so üblich: „Wir haben den sogenannten ‚Peer Support‘, der den Kollegen angeboten wird. Es gibt hier in der Psychologie das sogenannte Post-Shooting-Trauma, das heißt auch die Kollegen müssen diese Situation verarbeiten, und das geht am besten unter psychologischer Hilfe.“

Schusswaffe nur in Ausnahmefällen in Gebrauch

Der Schusswaffengebrauch gegen Menschen sei laut Polizei aber an sich eher die Ausnahme in Österreich und habe sich zuletzt auf vier bis sechs Einsätze pro Jahr beschränkt. „Für 2021 scheinen in der Statistik genau zwei Amtshandlungen auf, wo von den Kollegen von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden musste.“ Die Schussabgabe in Graz war demnach heuer der dritte Einsatz, bei dem Polizisten ihre Waffe eingesetzt haben.