Mechaniker locht eine Begutachtungsplakette für Kraftfahrzeuge, umgangssprachlich auch Pickerl genannt
APA/HELMUT FOHRINGER
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Chronik

Mechaniker wegen Pickerl-Betrugs vor Gericht

Ein Mechaniker hat sich am Mittwoch in Graz wegen Amtsmissbrauchs verantworten müssen: Er soll einem Auto mit schweren Mängeln ein positives Gutachten für das Pickerl erstellt haben.

Sobald ein Mechaniker befugt sei, ein Pickerl-Gutachten zu erstellen, sei er „funktionell ein Beamter“, erläuterte der Staatsanwalt die Anklage wegen Missbrauchs der Amtsgewalt. Im konkreten Fall soll der 56-Jährige einem Auto nur leichte Mängel bescheinigt haben, obwohl es laut Ankläger schwere Defekte aufwies.

Anderes Auto überprüft

Der Pkw wurde ihm von einem ehemaligen Mitarbeiter gebracht – es handelte sich dabei um das Auto einer Bekannten. Der Werkstattbesitzer will den Wagen überprüft haben und dem Zweitangeklagten die – leichten – Mängel erklärt haben. Er gab ihm ein Pickerl, ohne es aufs Auto zu kleben, außerdem das Gutachten und ließ sich nach eigenen Angaben versprechen, dass der andere das Fahrzeug reparieren würde.

Vor Gericht war der Mechaniker teilgeständig: Er habe zwar alles ordnungsgemäß gemacht, aber der Ex-Mitarbeiter habe ihn ein anderes Auto anschauen lassen als das, auf das er dann die Prüfplakette klebte – das von ihm begutachtete Auto sei ein roter Hyundai gewesen, das Pickerl fand sich aber auf einem schwarzen Modell.

„Ich hab’ gedacht, er kommt sowieso“

„Ich habe die Fahrzeugnummer nicht kontrolliert, das war mein Fehler“, meinte der Angeklagte. Unterschreiben wollte er das Gutachten erst, wenn alles – vom Zweitangeklagten – repariert worden wäre – das geschah aber nie, der 44-Jährige nahm Pickerl und Gutachten und wurde nie mehr gesehen. „Komisch, dass Sie nie versucht haben, zu ihm Kontakt aufzunehmen“, wunderte sich die Richterin. „Ich hab’ gedacht, er kommt sowieso“, war die Antwort des Beschuldigten.

Vertagt

Der als Bestimmungstäter angeklagte 44-Jährige fühlte sich jedenfalls komplett unschuldig: Er wollte von vertauschten Autos oder einer Abmachung bezüglich der Reparatur nichts wissen. „War er auf Sie ang’fressen, weil Sie ihn nicht weiter beschäftigt haben?“, fragte die Richterin den Werkstattbesitzer. „Nein, er hat es verstanden, glaube ich.“ Weil einige Zeugen und ein Gutachter nicht erschienen waren, wurde vertagt.