Es sei nahezu unberührter Naturraum, der für das Pumpspeicherkraftwerk um- bzw. verbaut würde, sagt die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger. Sie bezieht sich in ihrer Stellungnahme auf zwei von 27 Teilgutachten, die dem insgesamt positiven Gesamtgutachten zumindest einen gehörigen Schönheitsfehler verpassen.
„Unvertretbare Auswirkung“ auf Gewässer
Einerseits würden Gewässer, die derzeit in einem sehr guten Zustand seien, zu künstlichen Gewässern degradiert: „Dadurch, dass sie überhaupt im Berg verschwinden wie der Seebach, der in einem Stollen um den Unterspeicher geleitet werden soll, oder indem sie massiv verbaut werden – also das ist eine unvertretbare Auswirkung aus Sicht der Gewässerökologie, weil das Wasserrechtsgesetz gebietet, einen derartigen Erhaltungszustand zu erhalten, wenn erforderlich zu verbessern, aber sicher nicht zu verschlechtern.“
Negativer Einfluss auf Vegetation und Tierwelt befürchtet
Zum anderen zerstöre das geplante Pumpspeicherkraftwerk mit zwei Speicherseen die Vegetation im Europaschutzgebiet Koralpe. Auch der Gutachter für die Landschaftsgestaltung sehe im Kraftwerksbau unvertretbare nachteilige Auswirkungen, sieht sich Pöllinger bestätigt.
„Und zum anderen das Schutzgut Alpensalamander, das in einer sehr vitalen Population vom Oberspeicher betroffen ist, und da bin ich der Meinung, dass diese Population vernichtet wird, und das ist auch unvertretbar aus meiner Sicht.“ Bereits im Vorjahr hätten Gegner des Kraftwerks von einem „massivem Eingriff in die Natur“ gesprochen, so Pöllinger – mehr dazu in Koralm: Streit über geplante Kraftwerke (13.7.2020).
Umweltanwältin reicht Beschwerde ein
Nach dem Ende der Einspruchsfrist ist nun die Landesbehörde am Zug. Sollten bis Freitag um Mitternacht keine neuen Aspekte eingegangen sein, werde es im Herbst – laut Verfahrensleiter – wohl grünes Licht für das Projekt geben.
In der Steiermark seien damit alle Verfahren abgeschlossen, jedoch: „Es gibt da noch die Möglichkeit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, das können sowohl Grundstücksnachbarn als auch solche Personen, die in irgendwelchen Rechten betroffen sind, also wenn ich zum Beispiel ein Wasserrecht habe, das beeinträchtigt werden könnte, NGOs und letztlich auch ich.“ Sie werde jedenfalls Beschwerde einlegen, so Pöllinger, das Projekt Kraftwerk Koralm wird damit wohl ziemlich sicher in die nächste Instanz gehen.
Projektwerberin geht von Genehmigung aus
Die Projektwerberin geht aufgrund des bisherigen Verfahrens hingegen von einer Genehmigung für das Kraftwerk Koralm aus. In einer Stellungnahme heißt es, sie finde es „befremdlich, wenn NGOs und die Umweltanwältin einerseits öffentlichkeitswirksam von der Politik Maßnahmen zur Reduktion der Klimaerwärmung fordern und andererseits versuchen, Projekte zu verhindern, deren Zweck es ist, einen Beitrag zu dieser Reduktion zu erreichen.“