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Coronavirus

Kindergärten fordern eigene CoV-Regelung

Für Schulen sind die CoV-Regeln klar. Kinder unter sechs Jahren werden hingegen im Kindergarten nicht getestet. Die Betreuungseinrichtungen fordern daher neue CoV-Präventionskonzepte, um Kindergärten im Herbst vor dem Virus zu schützen.

Mit einem Vierpunkteplan, der ein „Frühwarnsystem“, eine erweiterte Teststrategie, Impfen und Luftreinigungsgeräte umfasst, sollen die heimischen Schulen im Herbst trotz CoV-Pandemie sicher starten können – mehr dazu in Die Pläne für den Schulstart im Herbst (news.ORF.at).

Gewerkschaft für Testung der Kinder

Derzeit hält das Personal in den Sommerkindergärten mit kleineren Gruppen die Stellung. Nach der Urlaubszeit werde dort kein Platz im obligaten Sesselkreis mehr frei sein, heißt es. Aufgrund der steigenden CoV-Fälle fordern nun viele Einrichtungen neue CoV-Präventionskonzepte. Die Gewerkschaft will regelmäßige Testung der Kinder: Der Mehraufwand dürfe nicht dem Personal aufgebürdet werden, sondern müsse von den Eltern übernommen werden.

Keine einheitliche Vorgehensweise

Neun Bundesländer, neun Konzepte: Bei der CoV-Prävention gebe es derzeit keine einheitliche Vorgangsweise, so die Kritik. Wie die Situation in der Steiermark derzeit aussieht, schildert Alexandra Obendrauf, Sprecherin der Berufsgruppe Elementarpädagogik: „Zurzeit wird das Personal in den Elementaren Bildungseinrichtungen einmal wöchentlich getestet. Damit ist man von der Maskenpflicht in der direkten Bildungsarbeit mit den Kindern befreit.“

Kinder werden nicht getestet, Maskenpflicht gibt es für Kinder unter sechs Jahren keine. Hände waschen, Abstand halten, Niesen in die Armbeuge wird gelehrt. Trotzdem kommen die Elementarpädagogen ständig mit Körperflüssigkeiten in Kontakt.

CoV-Regelungen für Personal und Eltern sollen bleiben

Obenauf erwartet sich schnellstmöglich eine allgemein gültige Verordnung von Seiten des Landes Steiermark: „Dies ist nicht nur für uns, für das Personal wichtig, sondern auch für die Eltern. Wir erhoffen uns, dass die wöchentliche Testpflicht beibehalten wird und auch die Maskenpflicht für Eltern beim Betreten der Häuser.“

Rechtzeitig vor Beginn des neuen Betreuungsjahres werde eine neue Verordnung präsentiert und an alle Einrichtungen und Träger verschickt, heißt es aus dem zuständigen Büro von Juliane-Bogner Strauß (ÖVP). Insgesamt werden in der Steiermark mehr als 42.000 Kinder in 1.100 Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen und von Tagesmüttern betreut.