Mitarbeiterinnen in einem Amazon Verteilzentrum
APA/HANS KLAUS TECHT
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Wirtschaft

Amazon-Lager: Graz bringt Beschwerde ein

Das geplante Amazon-Lager im Süden von Graz bleibt in den Schlagzeilen. Denn am Mittwoch erhebt die Stadt Graz ganz offiziell Beschwerde gegen den Bescheid des Landes, wonach sich das Projekt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterziehen muss.

Für den Bau des geplanten Amazon-Logistikzentrums in Graz ist keine UVP notwendig – das entschied Ende Juli das Land Steiermark – mehr dazu in Kein UVP-Verfahren für Amazon-Lager (27.7.2021). Die Stadt Graz will nun eine Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid des Landes einbringen – und das soll noch Mittwochvormittag passieren, heißt es aus dem Bürgermeisterbüro.

UVP aus Sicht der Stadt notwendig

Inhaltlich wird darin ausgeführt, warum aus Sicht der Stadt sehr wohl eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Amazon-Lager notwendig und auch sinnvoll sei, sagte der Grazer Bürgermeister, Siegfried Nagl (ÖVP): „Es geht da immerhin um ein Parkhaus für 960 Liefererwägen und 280 Stellplätze und eine Rund-um-die-Uhr Anlieferung für viele Lkws – also eine wirkliche Herausforderung.“

Geringe Belastung für Anrainer als Ziel

Vor zwei Wochen gab es aber auch schon erste Gespräche mit den Projektwerbern selbst, so Nagl. Sollte es am Ende tatsächlich keine UVP geben, dann sei zumindest Ziel, die Belastungen für die Anrainer so gering wie möglich zu halten. Seitens der Projektwerber gebe es dahingehend sehr positive Signale.

So zeige man sich laut Nagl durchaus bereit, zusätzliche bauliche Maßnahmen zu treffen, etwa was den Lärm- oder Sichtschutz betrifft, so Nagl: „Erstens: Es wird die Zufahrt nicht über den Esserweg sein. Zweitens: Es wird ein Erdwall errichtet. Es wird begrünt werden, und es braucht auch Lärmschutzwände. Und ich hoffe, dass, wenn es wirklich so weit kommen sollte, auch viele Elektrofahrzeuge eingesetzt werden. Das wäre nicht nur klimamäßig gut, sondern würde auch weniger Lärm bedeuten.“

Entscheidung liegt bei Bundesverwaltungsgericht

Ob auch der Beschwerde der Stadt in puncto Umweltverträglichkeitsprüfung stattgegeben wird, liegt nun in der Hand des Bundesverwaltungsgerichts. Aber selbst dann hat die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung.