Die Novelle habe ganz klar Raser im Visier, und es gehe vor allem um gravierende Übertretungen von bis zu 80 oder sogar 90 km/h, sagt Martin Germ, Verkehrsexperte aus dem Innenministerium. Diesen gefährlichen Rasern drohen künftig Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro, und der Führerschein kann doppelt so lang entzogen werden wie bisher – schon bei erstmaliger Übertretung um 41 bis 60 km/h im Ortsgebiet ein Monat statt bisher zwei Wochen.
Immer mehr eklatante Geschwindigkeitsübertretungen
Laut Innenministerium gibt es jährlich insgesamt mehr als fünf Millionen Geschwindigkeitsübertretungen. Der Anteil der eklatanten Übertretungen sei zwar gering, in den vergangenen fünf Jahren aber um 50 Prozent gestiegen, sagt Martin Germ: „In Summe sind das 2020 etwa 8.000 Übertretungen gewesen, wo die Behörde wegen eklatanter Geschwindigkeitsübertretungen Entzugsverfahren eingeleitet hat.“
Illegale Straßenrennen werden eigener Tatbestand
Mit einem erstmals eigenen Tatbestand für Straßenrennen kann man künftig auch gegen diesen illegalen „Freizeitsport“ besser vorgehen, so Germ. Hier habe sich vor allem unter jüngeren Lenkern eine richtige Szene entwickelt: „Die Landespolizeidirektionen sagen, dass sich da eine Community gebildet hat, die sich über Telefon oder das Internet zusammenredet und an verschiedenen Örtlichkeiten Treffen vereinbart, wo dann Straßenrennen abgehalten werden, solche, die nicht gemeldet sind, wo dann die Leute um die Wette fahren und dann natürlich andere Straßenteilnehmer gefährden“, so Germ.
Auch die Mindeststrafen für zu schnelles Fahren werden angehoben: Wer die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als 30 Stundenkilometer überschreitet, zahlt künftig mindestens 150 Euro – bisher waren es 70.