Gericht

Baby in Tiefgarage weggelegt: Diversion

In Graz ist am Mittwoch der Prozess gegen eine Weststeirerin fortgesetzt worden, die im Dezember 2019 ihr Baby in einer Tiefgarage weggelegt hatte: Die Frau hatte bereits eine Diversion erhalten, war aber ihren Auflagen nicht nachgekommen. Nun erfolgte erneut eine Diversion.

Die Frau hatte ihr Kind allein zur Welt gebracht und war dann nach Graz gefahren, wo sie das Neugeborene eigentlich in die Baby-Klappe des LKH legen wollte. Doch dann fühlte sie sich beobachtet und legte das Kind in der Tiefgarage des Krankenhauses ab – zwei Stunden später wurde das Baby entdeckt: Es war unterkühlt, erlitt aber keine bleibenden Schäden. Die erste Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und endete mit einer Diversion – mehr dazu in Diversion im Prozess um weggelegtes Baby (27.5.2020).

Mutter konnte Psychotherapie nachweisen

Da die Betroffene Weisungen des Gerichts nicht befolgt hatte, kam es zu einer Fortsetzung des Verfahrens. Nachdem die Frau den Nachweis, dass sie eine Psychotherapie absolviert hat, erbringen konnte, erfolgte erneut eine Diversion. Das Verfahren wurde unter Bestimmung einer Probezeit von zwei Jahren eingestellt, Bewährungshilfe und Psychotherapie wurden auch diesmal angeordnet. Da sowohl die Frau als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten, ist der Beschluss rechtskräftig.