Feuerwehreinsatz
ORF.at/Roland Winkler
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Chronik

Einsatzunfälle durch Versicherung gedeckt

Nach dem tödlichen Unfall bei einem Feuerwehreinsatz vergangenen Freitag im Bezirk Weiz stellt sich die Frage, wie der Versicherungsschutz der steirischen Feuerwehrkräfte geregelt ist. Der Landesfeuerwehrverband bietet allen steirischen Feuerwehren verschiedene Versicherungsmodelle an.

Am vergangenen Freitag verunglückte ein Feuerwehrmann bei einem tragischen Unfall nahe der Gemeinde Ratten im Bezirk Weiz im Einsatz tödlich, drei weitere Feuerwehrmänner wurden schwer verletzt. Mehr dazu in Feuerwehrauto stürzte über Böschung: Ein Toter. (10.9.2021).

Gesetzliche Unfallversicherung und Zusatzversicherungen

In der Steiermark sind knapp 50.000 Männer und Frauen bei einer der 771 Feuerwehren ehrenamtlich im Einsatz, davon rund 39.000 als aktive Mitglieder. Da im Einsatz Unfälle nie ausgeschlossen werden können, bietet der Landesfeuerwehrverband allen steirischen Feuerwehren verschiedene Versicherungsmodelle an. So soll gewährleistet sein, dass jeder Feuerwehrkamerad bei Einsatz-Unfällen auch entsprechend versichert ist, sagte Erwin Grangl, Sonderbeauftragter für das Versicherungswesen im steirischen Landesfeuerwehrverband.

Grundsätzlich sind alle Feuerwehrmitglieder durch die gesetzliche allgemeine Unfallversicherung abgesichert, durch diese wird der Einsatzdienst als Arbeitsunfall geregelt. Zusätzlich bietet der steirische Landesfeuerwehrverband vier verschiedene Modelle für die Feuerwehren an, so Grangl: „Der Jahresbeitrag wird pro Mitglied errechnet und richtet sich dann nach Höhe der versicherten Summen und da steigt je nach Entschädigungs- oder möglichen Invaliditätssummen oder auch Todesfallsummen ebenso die Prämie.“

Bis zu 200.000 Euro Absicherungssumme

Je nach gewähltem Modell ist damit jeder Feuerwehrkamerad bei einem Unfall im Einsatz mit einer Summe zwischen 50.000 und 200.000 Euro abgesichert. Zusätzlich bietet der Landesfeuerwehrverband als dritte Säule den sogenannten Hilfsschatz an. Dieser beinhaltet eine Unfallkasse, bei der die Höhe der ausbezahlten Beträge fix geregelt ist, so Grangl: „Dann gibt es noch die Unfallunterstützungskasse, welche durch eine fix vordefinierte Personengruppe beschlossen und beurteilt wird und diese wird immer anlassbezogen ausbezahlt.“

In diesen Hilfsfonds müssen alle steirischen Feuerwehren einzahlen.
Abgesichert sind auch die freiwilligen Helfer des Roten Kreuz. Der Landesverband Steiermark hat als Verein ebenfalls Zusatzversicherungen abgeschlossen, um Einsatz-Unfälle für die Betroffenen auch finanziell regeln zu können.