Kind sitzt zuhause vor Computer beim Homeschooling
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Coronavirus

Kein Homeschooling für Kinder in Risikogruppe

Für Kinder, die zu einer Risikogruppe gehören, gibt es in diesem Schuljahr keine Möglichkeit für einen ortsunabhängigen Unterricht – nicht die einzige Baustelle diesbezüglich, kritisieren steirische Elternvertreter.

Ortsunabhängiger Unterricht ist das, was man im Vorjahr unter den Begriffen Homeschooling oder Distance Learning kennenlernte: Die Kinder waren zu Hause und verfolgten den Unterricht online.

In Verantwortung von Schülern und Eltern

Für Kinder, die einer Risikogruppe angehören – etwa Diabetiker oder Kinder mit Herzfehlern oder anderen Erkrankungen, die das Risiko eines schweren Covid-Verlaufs erhöhen –, gibt es diese Möglichkeit des ortsungebundenen Unterrichts heuer nicht mehr, kritisiert Ilse Schmid, die Präsidenten des Landesverbands der Elternvereine im Pflichtschulbereich.

„Voriges Jahr wurde für die Risikogruppen ein ortsungebundener Unterricht angeboten, und die Schulen waren angehalten, auch dafür zu sorgen, dass es Möglichkeiten gibt, dass diese Risikogruppenkinder ihre Leistungsfeststellungen in einer sicheren Umgebung erledigen können“, so Schmid. Das gibt es laut Bundesverordnung heuer nicht mehr: Das Nachholen des Lehrstoffs liegt heuer in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Eltern.

Testverweigerer besser gestellt

Es gibt auch noch ein weiteres Problem: Risikokindern oder Kindern, die im Haushalt mit einem Risikopatienten leben, kann zwar erlaubt werden, dass sie dem Unterricht fernbleiben – allerdings im Allgemeinen nur für eine Woche, während Testverweigerer ohne zeitliche Vorgabe im ortsungebundenen Unterricht sind.

Ilse Schmid versteht nicht, warum Testverweigerer hier besser gestellt sind als Risikokinder: „Die Testverweigerer kommen in den ortsungebundenen Unterricht, und die Risikokinder müssen ansuchen um die Erlaubnis zum Fernbleiben. Erlaubnis zum Fernbleiben bedeutet, dass man null Unterstützung von Seiten der Schule hat, dass man sich um alles kümmern muss, und dass man auch keine Prüfungen oder sonstige Leistungsfeststellungen machen darf und kann.“

Problem bekannt – Bund zuständig

Aus dem Büro der steirischen Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner heißt es dazu, dass man das Problem kenne. Es solle an den Schulen versucht werden, je nach Personal und Ressourcen Risikokindern den Lehrstoff etwa per Email zu übermitteln. Die Verordnung kommt aber aus dem Bildungsministerium – das heißt, dass in diesem Fall der Bund zuständig ist.