Coronavirus

Vereinfachung bei Kontaktpersonen-Regelung

Vertreter der Gesundheitsbehörden haben in Zusammenarbeit mit Bezirkshauptmannschaften und der Bildungsdirektion eine Vereinfachung im Kontaktpersonen-Management festgelegt. Diese ist ab sofort gültig.

Ziel sei es nicht nur mehr Transparenz und Vereinfachung, sondern auch eine Entlastung von Gesundheitsbehörden und Schulen zu erreich, so die zuständige Landesrätin Juliane Bogner Strauß (ÖVP).

So sollen ab sofort nur noch Verdachtsfälle, Erkrankungsfälle und Kontaktpersonen der Kategorie I (K I) abgesondert werden, die nicht geimpft/genesen oder Personen mit Nachweis von neutralisierenden Antikörpern sind bzw. keinen ausreichend geschützten Kontakt hatten, heißt es in einer Aussendung der Kommunikation Land Steiermark.

Abstufung auch für Geimpfte und Genesene

Auch alle Geimpften und Genesenen bzw. Personen mit Nachweis von neutralisierenden Antikörpern oder geschütztem Kontakt, die einen Kategorie-I-Kontakt (enger Kontakt) hatten, werden zu Kontaktpersonen der Kategorie zwei (K II) herabgestuft und erhalten – in der Regel – ein Infoschreiben. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die betroffenen Personen im Bereich einer vulnerablen Personengruppe arbeiten/leben oder ein fachlich begründeter Ausnahmefall vorliegt. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Verkehrsbeschränkung zu verhängen, die beispielsweise das Aufsuchen des Arbeitsortes untersagt, heißt es.

Alle ursprünglichen Kontaktpersonen der Kategorie zwei erhalten fortan grundsätzlich ein Infoschreiben und nur in fachlich begründeten Ausnahmenfällen eine Verkehrsbeschränkung per Bescheid.