Chronik

Videodreh oder Überfall? Jugendbande schuldig

In Graz sind am Donnerstag fünf Jugendliche vor Gericht gestanden: Sie sollen – unter dem Vorwand eines Videodrehs – einen 17-Jährigen brutal überfallen haben. Alle fünf wurden schuldig gesprochen.

Auf der Anklagebank saßen ein Student, ein Schüler und drei weitere junge Männer, die derzeit kein Einkommen haben: Ein 19-jähriger Kosovare und ein 21-jähriger Rumäne – aus dem Bezirk Weiz – saßen vor dem Prozess bereits in U-Haft, auch zwei Weizer im Alter von 19 und 22 Jahren wurden von Polizisten vorgeführt; dazu kommt noch der 21-jährige mutmaßliche Fluchthelfer. Seit dem Vorfall im August 2020 zerstritten sich die einstigen Freunde.

17-Jährigen unter Vorwand in Wald gelockt

Gemeinsam sollen sie damals einen 17-jährigen Weizer unter dem Vorwand, ein Musikvideo drehen zu wollen, in ein abgelegenes Waldstück mitgenommen haben. Der Kontakt zum späteren Opfer kam zustande, weil dieser auf einer Handyplattform mit 4.000 Euro posierte. Die Bande kommunizierte per Handy, diesen jungen Mann aus dem Bekanntenkreis „abzuziehen“ – ihn also zu bestehlen.

Die „Show“ mit zwei Lockvögeln inszeniert

Bei dem Überfall sollte das Opfer Filmaufnahmen von einem der Beschuldigten machen, während dieser singt und rappt: Die „Show“ – wie ein Angeklagter die Tat bezeichnete – wurde dabei mit Pistole inszeniert.

Das Opfer und auch zwei Täter – die als Lockvögel dienten – wurden von zwei aus dem Wald erscheinenden Personen mit Sturmhauben zu Boden geschlagen und gefesselt; anschließend entkamen die Angreifer mit dem Fluchthelfer und der Beute. Zu dritt fuhren dann das tatsächliche Opfer sowie die beiden anderen Männer zur Polizei und zeigten den Raub an – mehr dazu in Jugendliche Räuberbande ausgeforscht (7.9.2021).

Bis zu 21 Monate Haft

Der Staatsanwalt sprach am Donnerstag von schwerem Raub, die Verteidigung von einem inszenierten Theater für das Musikvideo. Die Schöffen schenkten schließlich dem Ankläger Glauben und verhängten fünf Schuldsprüche in Sachen schwerer Raub und verurteilten die Angeklagten zu unbedingten Haftstrafen zwischen 13 und 21 Monaten; nur der Fluchthelfer kam mit 15 Monaten bedingt davon. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.