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Chronik

Beziehungsschwindler: Zwei Jahre Haft

Ein Grazer hat über zwei Jahre lang Frauen auf der Dating-Plattform „Tinder“ kennen gelernt und ihnen Geld entlockt – insgesamt sollen 15 Frauen geschädigt worden sein. Nun wurde er wegen Betrugs zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Ein Grazer hat über zwei Jahre lang Frauen auf der Dating-Plattform „Tinder“ kennen gelernt und ihnen Geld entlockt – insgesamt sollen 15 Frauen geschädigt worden sein. Nun wurde er wegen Betrugs zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Der Prozess wurde bereits im August vertagt, weil der Angeklagte aussagte, es habe sich um Geldgeschenke gehandelt. Am Donnerstag bekannte er sich schuldig – vier Stunden hätte die Verhandlung dauern sollen, aber schon nach einer Stunde war Schluss.

Angeklagter ist geständig und entschuldigte sich

Der 45-Jährige und sein Verteidiger einigten sich darauf, das Geld der betrogenen Frauen nicht als Schenkung zu definieren, sondern zu gestehen, dass doch betrügerisch herausgelockt wurde – es handelt sich um eine Summe von insgesamt 97.500 Euro. Insgesamt soll er 15 Frauen um Geld gebracht haben – er sei gewillt, die Summe zurückzuzahlen; auch sei er jetzt in einer fixen Beziehung und wolle sich wieder selbstständig machen, so der Angeklagte vor Gericht.

Zwei Zeuginnen erschienen am Donnerstag vor Gericht: Eine von ihnen händigte dem Mann, nachdem sie sich im Internet kennen gelernt hatten, in mehreren Chargen mehr als 50.000 Euro aus – bei ihr entschuldigte sich der 45-jährige Grazer vor Gericht persönlich.

Viele Opfer meldeten sich nicht mehr

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten schließlich wegen schweren, gewerbsmäßigen Betrugs zu 24 Monaten unbedingter Haft; auch der Umstand, dass der Mann schon 14 Vorstrafen hat – es handelt sich um Vermögensdelikte –, und dass er derzeit noch auf Bewährung auf freiem Fuß ist, spielte bei der Höhe der Strafe eine Rolle.

Am Ende entschuldigte sich der 45-Jährige auch beim Richter: Irgendwann sei man zu alt für den Blödsinn. Der Richter wiederum wunderte sich abschließend, dass sich viele der betrogenen Frauen nicht mehr bei Gericht gerührt hätten – sie könnten noch zivilrechtliche Verfahren anstreben.