Solaranlage
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Umwelt & Klima

Solarenergie-Vorschrift wirft Fragen auf

Ein neues Baugesetz in der Steiermark das vorsieht, dass bei Neubauten künftig Solaranlagen verpflichtend vorgeschrieben sind, lässt noch einige Fragen offen. So etwa in Bezug auf Grundstücke, die vorwiegend im Schatten liegen.

Nicht alle Bauplätze in der Steiermark sind in einer überwiegend sonnigen Lage und somit für Solaranlagen geeignet. Ob auch an einem solchen Platz auf einem Neubau eine Solaranlage errichtet werden muss, würden klare Richtlinien klären, heißt es seitens des Landes Steiermark.

Baugesetz mit Ausnahmen

So bedarf es etwa eines festgelegten Minimums an Sonneneinstrahlung zum Zeitpunkt der Baugenehmigung, sagt Dieter Preiß von der Fachabteilung Energie und Wohnbau im Land Steiermark: „Der Grenzwert, so ist es auch im Gesetz verankert, sind die 900 kWh pro Quadratmeter und Jahr an Strahlungsintensität. Unter dem ist es quasi auch für ein Einfamilienhaus unwirtschaftlich, eine Solaranlage oder Photovoltaikanlage zu betreiben.“

Ersichtlich sei dieser Grenzwert online, in der Strahlungskarte des GIS Steiermark, so Preiß: „Und wenn man seinen Bauplatz unter dieser Grenze findet, dann ist man von der Solarverpflichtung ausgenommen.“

Gleiches gilt, wenn die Solaranlage mit dem Ortsbild nicht vereinbar ist – dann muss sie nicht gebaut werden, heißt es. Und Preiß nennt einen weiteren Ausschlussgrund: „Für landwirtschaftliche Betriebe zum Beispiel, wenn die Netzanschlusskosten das Dreifache der Herstellungskosten der Solaranlage übersteigen.“

Übergangsfristen für laufende Baugenehmigungen

Für bereits laufende Baugenehmigungsverfahren gebe es bei der Solarverpflichtung Übergangsfristen, so der Experte. „Bauverfahren, die bereits anhängig sind, werden nach bestehendem Baurecht abgehandelt, da gibt es diese Verpflichtung noch nicht. Wenn man jetzt aber bei der Gemeinde vorstellig wird, beim Bauamt und jetzt einreicht – nach Inkrafttreten des Gesetzes – dann gilt das.“

Bereits ausgestellte Baugenehmigungen seien nach der alten Regelung abzuhandeln. In diesen Fällen gelte diese Solarverpflichtung noch nicht.

Mehrkosten nach etwa zehn Jahren amortisiert

Bezüglich der Mehrkosten für die Errichtung einer Solaranlage heißt es, dass sich diese bei einem Einfamilienhaus ohne Förderungen, bereits nach zehn Jahren amortisiert hätten. Die durchschnittliche Lebensdauer einer Solaranlage beträgt mehr als 20 Jahre.