Schüler, Schulklasse
APA/Harald Schneider
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Chronik

Unangemeldete Privatschulen: Mehrere Verdachtsfälle

Zahlreiche von der Schule abgemeldete Kinder sind in den Wochen seit Unterrichtsbeginn wieder in die Klassen zurückgekehrt. Dennoch besteht derzeit in mehreren Fällen der Verdacht unangemeldeter Privatschulen.

7.500 Kinder wurden heuer bundesweit von der Schule ab- und zum häuslichen Unterricht angemeldet. Mehr als 200 davon sind mittlerweile wieder an die Schule zurückgekehrt – mehr dazu in Schulabmeldungen: Zehn Prozent zurück (news.ORF.at). In der Steiermark befinden sich derzeit rund 1.150 Kinder im Heimunterricht. In die Schule wieder zurückgekehrt seien da bisher nur die wenigsten – die Zahl bewege sich laut Bildungsdirektion Steiermark im „niederen einstelligen Bereich“.

Dafür besteht derzeit in mehreren Fällen der Verdacht unangemeldeter Privatschulen. Der Betrieb einer Privatschule, in der mehrere Schüler gemeinsam nach einem fixen Lehrplan unterrichtet werden, muss laut Gesetz angemeldet werden – aktuell sind der Bildungsdirektion allerdings mehrere Fälle bekannt, in denen genau das nicht passiert sein soll, unter anderem in Graz, in der Ost- und in der westlichen Obersteiermark

Quer durch die Steiermark zahlreiche Hinweise

„Wir haben schon in den Sommermonaten den einen oder anderen Hinweis bekommen, dass sich da Lerngruppen, die in Richtung Privatschule gehen, bilden. Manche dieser Hinweise haben sich verdichtet, und es kommen immer wieder Mal Hinweise aus der Bevölkerung – wir haben quer durch die Steiermark ein Dutzend Hinweise auf einen möglichen illegalen Privatschulbetrieb“, bestätigt der Präsidialleiter in der Bildungsdirektion, Bernhard Just.

Murau: Zugang zu Privatwohnung verwehrt

Anfang Oktober etwa gab es einen solchen Verdacht auch in Murau: Mehrere Kinder mit Schultaschen waren regelmäßig beim Besuch einer Privatwohnung beobachtet worden, sagt Bezirkshauptmann Florian Waldner. „Wir haben Hinweise bekommen und dann vor Ort eine Überprüfung gemacht. Da haben wir die Auskunft bekommen, dass es sich um eine private Wohnung handelt – keine Privatschule. Die Schüler würden sich hier nur so treffen, und der Zugang zu den Räumlichkeiten ist verwehrt worden. Von dem her ist es von unserer Seite nicht gelungen, hier nachzuweisen, dass es tatsächlich eine Privatschule ist.“ Weiteren Hinweisen wolle man aber jedenfalls nachgehen. Im Ernstfall drohen Verwaltungsstrafen in der Höhe von bis zu 2.180 Euro.