CoV-Regelungen Skifahren
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Tourismus

Skigebiete: Warten auf CoV-Regularien

Die Skigebiete stecken mitten in den Saisonvorbereitungen, auch der Kartenvorverkauf hat teils schon begonnen. Die CoV-Regeln sind zwar noch nicht fixiert, fest steht aber, dass die Gültigkeit der Skikarte mit dem jeweiligen G-Nachweis gekoppelt sein soll.

Ein erster Entwurf zu den neuen CoV-Regeln auf den Pisten ist bereits seit drei Wochen bekannt: Demnach soll in geschlossenen Gondeln, Liften und Gebäuden eine FFP2-Maskenpflicht, auf den Pisten voraussichtlich die 3-G-Regel gelten – mehr dazu in Neue Regeln für Wintertourismus (news.ORF.at, 20.9.2021).

3-G-Nachweis bei Kauf zu erbringen

Der Nachweis ist schon beim Kartenkauf zu erbringen, erklärt der Obmann der Seilbahnen in der Wirtschaftskammer, Fabrice Girardoni: „Das heißt, beim Kauf vor Ort passiert das direkt an der Kassa, bei Karten, die online gekauft wurden, müssen diese dann entweder im Skigebiet oder aber in einem Onlineportal freigeschalten werden.“

Bei Tageskarten sei das kein Problem, sehr wohl aber bei Mehrtages-Skipässen, etwa dann, wenn ein Testnachweis seine Gültigkeit verliert. Für diesen Fall wird derzeit mit den Firmen Skidata und Axess an technischen Lösungen gefeilt, sagt der Geschäftsführer der Planai-Bahnen, Georg Bliem: „Was man versucht, ist, wenn ein Testergebnis wieder Gültigkeit hat, das mit dem Skipass zu koppeln, dass der Skipass de facto wieder freigeschaltet ist und man problemlos als Skifahrer durch die Drehkreuze zu den Gondeln und Seilbahnen gehen kann.“

Impfnachweis für die Saison gültig

Impfnachweise sollen jedenfalls bis Ende der Saison Gültigkeit haben. Für Karten, die im schon laufenden Vorverkauf erworben werden, gelten die derzeit gültigen Regeln – mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. November kann es bei fehlendem G-Nachweis aber auch hier zu Sperren kommen, so Bliem: „Das wird definitiv so sein. Da sind wir noch bei der Ausarbeitung der Regularien dafür, aber das muss dann definitiv einmal nachgereicht werden. Sobald der Impfnachweis da ist, ist der Skipass für die ganze Skisaison scharf geschaltet, und der sich testen lassen muss, muss dann immer wieder neu aktiviert werden.“

Wann genau der Bund die neue Verordnung für den Wintertourismus vorlegen wird, ist noch unklar – Bliem rechnet in der nächsten Woche damit. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) macht jedenfalls Hoffnung – die Verordnung sei fertig: „Am Mittwoch hat es finale Abstimmungen gegeben, die Änderungen, die sich dadurch ergeben haben, haben wir eingearbeitet und noch den neuen aktualisierten Verordnungsentwurf der ÖVP übermittelt. Das heißt, wenn hier das OK kommt, dann kann das sofort in Kraft treten.“