Ob Geld, Immobilien oder Schmuck: Auch wenn die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer in einem Todesfall wieviel erbt, kann ein Erblasser mit einem Testament anderes festlegen.
Vermeidbare Streitigkeiten
Dazu sollte man sich aber Unterstützung durch Fachleute holen, sagte Notarin Ursula Thier: „Wir sehen immer wieder, dass mit eigenhändigen Testamenten nicht immer alle Formvorschriften eingehalten werden und dadurch Reststreitigkeiten produziert werden, die vermeidbar wären.“
„Die Wenigsten wollen Budgetlöcher füllen“
27 Prozent aller Steirerinnen und Steirer über 40 Jahre haben ihren Nachlass bereits geregelt. Finden sich in einem Todesfall nämlich keine Nachkommen, so fällt das Erbe früher oder später an den Staat.
„Zwischen 2019 und 2021 waren das insgesamt 22 Millionen Euro. Da gehen wir davon aus, dass das nicht im Sinne des Erblasser war, denn die Wenigsten wollen mit ihrem Lebenswerk Budgetlöcher füllen“, sagte Markus Aichelburg von der Initiative Vergissmeinnicht.
Spenden keine Seltenheit mehr
Vor allem bei alleinstehenden Seniorinnen und Senioren kommt es daher immer öfter vor, dass Testamente und die damit verbundenen Sachwerte an gemeinnützige Organisationen gespendet werden. „Ich habe keine Kinder, meine Verwandten sind alle tot. und die, die ich jetzt noch kenne, haben alle mehr als ich. Mir war wichtig, dass es nach meinem Tod für etwas angewandt wird, wo es dringend gebraucht wird“, so die 78-jährige Testamentsspenderin Gertrude Weingerl.
Tier- und Naturschutzorganisationen, Kinder und Jugendeinrichtungen oder auch Einrichtungen für behinderte Menschen sind die häufigsten Bereiche, für die Testamente gespendet werden. Ohne solche Spenden könnten viele dieser Organisationen nicht so gut arbeiten.