Hände liegen auf einer Tastatur an einem Arbeitsplatz in einem Büro
ORF.at/Dominique Hammer
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Coronavirus

Arbeitnehmerschützer begrüßen „3-G“

Ab 1. November tritt die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz in Kraft. Die genaue Verordnung wird noch erwartet. Steirische Arbeitnehmerschützer sehen die Regelung grundsätzlich als sinnvoll an und sprechen von einer Erleichterung.

Der „3-G“-Regel am Arbeitsplatz steht nichts mehr im Weg – am Montag einigten sich die Regierungsparteien ÖVP und Grünen mit der SPÖ. Die Eckpfeiler stehen damit: Man darf die Arbeitsstätte bald nur noch geimpft, in den vergangenen sechs Monaten genesen oder frisch getestet betreten, wenn man mit anderen Personen im Job in Kontakt steht – mehr dazu in „3-G“ am Arbeitsplatz fix (news.ORF.at) und in „3-G“ am Arbeitsplatz gilt ab 1. November.

Arbeiterkammer hofft auf klare Regelung

Das bringe endlich mehr Klarheit, sagt Wolfgang Nigitz, Arbeitnehmerschützer in der Arbeiterkammer Steiermark: „Begrüßen tun wir natürlich eine klare gesetzliche Regelung. Voraussetzung ist, dass das einfach in der Handhabung sein muss und nicht diskriminierend sein darf. Aber ein Vorteil auch für die Dienstnehmer, wenn das klar und deutlich geregelt ist“.

Die SPÖ stimmte der Regelung zu, da die Regierungsparteien ihrem Wunsch zustimmten, dass betriebliche Tests auch nach Ende Oktober gratis bleiben. Nigitz hofft hier auch auf einen Vorteil: „Wir gehen davon aus, dass im Betrieb die Testung vorzunehmen für die Arbeitnehmer sehr viel einfacher gemacht wird. Was jetzt eben nicht immer der Fall ist, wo die Leute auf dem Weg zur Arbeit das machen müssen, wo dann immer die Frage ist, muss der Arbeitgeber diese Zeit bezahlen oder nicht.“

Bei Nichteinhaltung kann Kündigung folgen

Klarer dürfte damit auch der Fall geregelt sein, wenn sich ein Dienstnehmer nicht an die „3-G“-Regel hält, so Nigitz: „Das hätte dann schon auch zur Folge, dass auch Kündigungen ausgesprochen werden können, die natürlich dann schon bekämpft werden können vor Gericht, aber keinen großen Erfolg haben werden.“ Die Verordnung, die die genauen Modalitäten für die „3-G“-Regel bestimmt, wird in den nächsten Tagen erwartet.