Gericht

CoV-Zwangstest: Verhandlung abgebrochen

Im Landesverwaltungsgericht in Graz ist am Dienstag über einen zwangsweise durchgeführten CoV-Test verhandelt worden. Nach fünf Stunden brach die Richterin die Verhandlung ab. Die Richterin behielt sich eine Entscheidung über die Maßnahme vor.

Die Patientin befand sich in der geschlossenen Abteilung des LKH 2 Standort Süd. Trotz Symptomen einer CoV-Erkrankung lehnte die Frau einen Test mehrmals ab. Sie wurde zunächst in einem Gruppenraum isoliert, erzählte die behandelnde Ärztin vor Gericht. Sie rief beim Magistrat an und sprach mit einer Juristin, die sie an die Polizei verwies.

Juristin gab laut eigenen Angaben keine Zustimmung

Bei der Verhandlung konnte sich die Juristin an so gut wie gar nichts erinnern, von einer Zustimmung zu einer Zwangstestung wollte sie nichts wissen. Sie habe geglaubt, es gehe nur um eine Anordnung zur Absonderung, lautete ihre Erklärung. „Für mich hatte ihre Aussage Bescheidcharakter, sodass ich die Polizei kontaktieren dürfe“, betonte dagegen die Zeugin. Aus einem anderen Fall wusste sie, dass eine zwangsweise Testung möglich sei, rechtfertigte sich die Ärztin.

Patientin wehrte sich gegen CoV-Testung

„Wir testen jeden Patienten, den wir stationär aufnehmen“, schilderte die Zeugin. Bis zur Beschwerdeführerin habe es nie Probleme gegeben. In diesem Fall verlief die Testung nicht reibungslos, die Patientin wehrte sich heftig, griff die Polizisten an und bespuckte sie. Der Test dauerte „vielleicht zwei Minuten“, nachdem man den ganzen Vormittag versucht habe, die Frau zum freiwilligen Mitmachen zu überreden, erzählte die Ärztin. Der Test erwies sich später als negativ.

Eine Polizistin, die beim Test dabei war, erinnerte sich, dass sie von einem Kollegen zur Zwangstestung in die Nervenklinik geschickt worden war. „Die Materie hat uns Bauchweh bereitet“, meinte sie. „Wirklich? Da waren Sie offenbar die Einzige“, merkte die Richterin an. „Man ist da auf sich allein gestellt“, schilderte die Polizistin, die nach eignen Angaben zwar „die Paragrafen angeschaut hat“, sich aber nicht ganz sicher gewesen sei. Sie war sich aber schon sicher gewesen, einen behördlichen Auftrag erhalten zu haben, den Test durchzuführen.

Verhandlung abgebrochen

Nach fünf langen Stunden brach die Richterin die Verhandlung ab und entließ die restlichen Zeugen. Eine Entscheidung, ob die Zwangs-Maßnahme gerechtfertigt war, behielt sich die Richterin vor