Synagogen-Angreifer in Graz vor Gericht
APA/Karin Zehetleitner
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Gericht

Grazer Synagogenangreifer verurteilt

Am Donnerstag ist in Graz jener 32-Jährige vor Gericht gestanden, der im Sommer 2020 einen Angriff auf die Grazer Synagoge verübt hatte. Der Syrer wurde zu drei Jahren Haft verurteilt und wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Dem Angeklagten wurden unter anderem Nötigung und versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen. Der verdächtige Syrer hatte am 22. August den Präsidenten der jüdischen Gemeinde in Graz, Elie Rosen, mit einem abgebrochenen Stuhlbein angegriffen. Rosen konnte sich ins Auto retten und blieb unverletzt – mehr dazu in Grazer IKG-Präsident mit Holzprügel attackiert (22.8.2020).

„Bereue alles, was ich gemacht habe“

„Ich gebe zu alles, was ich gemacht habe“, sagte der Syrer beim Prozess am Donnerstag zur Richterin. Er war 2013 über die Türkei nach Österreich geflohen, er wurde vor Gericht von einem Übersetzer unterstützt. Er sagte auch: „Ich wollte niemanden verletzen, ich bereue alles, was ich gemacht habe.“ Und: „Ich hab keinen Hass gegen alle Juden – nur gegen die in Palästina.“

Grazer Synagogenangreifer verurteilt

Am Donnerstag ist in Graz jener 32-jährige Syrer vor Gericht gestanden, der im Sommer 2020 einen Angriff auf die Grazer Synagoge verübt hatte. Er wurde zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bewacht wurde der Angeklagte im Gerichtssaal von drei bewaffneten und maskierten Justizwachebeamten, weitere Beamte waren im Schwurgerichtssaal verteilt.

Elie Rosen musste nicht aussagen

Weil der 32-Jährige geständig ist, wurde beim Prozess auf die Einvernahme vieler Zeugen verzichtet. Auch Elie Rosen musste nicht aussagen.

Prozess
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Viele Anklagepunkte

In der Anklage wurde dem Mann auch vorgeworfen, eine Mauer der Synagoge mit Parolen beschmiert und Scheiben des Gebäudes eingeschlagen zu haben. Auch bei dem schwul-lesbischen Verein Rosalia soll er Scheiben eingeschlagen, auch weitere Gebäude soll er mit Parolen beschmiert haben. In der Einvernahmen hatte der Mann diese Taten auch zugegeben, hieß es in der Anklage, er habe, so die Anklage, damit ausdrücken wollen, dass die Juden in Palästina nichts verloren hätten – mehr dazu in Grazer Synagoge mit Parolen beschmiert (19.8.2020) und in Synagogen-Angriff: Verdächtiger geständig (24.8.2020).

Dazu kamen noch weitere versuchte schwere Körperverletzungen, die der Mann in Haft gegen Mitarbeiter der Justiz gesetzt haben soll.

Suchbegriffe wie „Molotowcocktail“

Der Mann sei nicht von seiner judenfeindlichen Gesinnung abzubringen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Er sei der Überzeugung, dass die Juden zu Unrecht in ihrem Land leben würden und vertrieben werden müssten – auch mit massiver Gewalt, etwa durch „Abschlachten“.

Der Staatsanwalt hielt dem 32-Jährigen dessen Suchanfragen im Internet vor, Suchbegriffe wie „Molotowcocktails" oder "Selbstmordanschläge“. Man habe aber keinen Nachweis für eine Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung gefunden, so der Staatsanwalt.

Einweisung in Anstalt

In dem Prozess am Donnerstag ging es auch um den psychologischen Zustand des Syrers: Der sachverständige Psychiater bestätigte noch einmal die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten – mehr dazu in Grazer Synagogen-Angriff: Täter zurechnungsfähig. Er habe beim Angeklagten eine fanatische Persönlichkeitsstörung und seelisch-geistige Abartigkeit festgestellt – der Angeklagte sei von seinen Überzeugungen in Gesprächen nicht abzubringen gewesen. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte weitere schwere Taten setzten werde.

Die Staatsanwaltschaft hatte aber eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Dieser wurde im Urteil entsprochen. Außerdem wurde der Syrer zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.