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Soziales

Sterbeverfügung: Zufriedene Reaktionen

Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann ab 2022 eine Sterbeverfügung errichten – ähnlich der Patientenverfügung. Steirische Experten zeigen sich mit der neuen Regelung zufrieden.

Die Sterbehilfe in Österreich wird neu geregelt: Demnach sollen künftig Menschen, die schwer krank und ohne Aussicht auf Heilung sind, bzw. Menschen, die in der letzten Phase ihres Lebens sind, die Möglichkeit haben, ihrem Leben mit einem Medikament ein Ende zu setzen. Dazu muss in Zukunft eine Sterbeverfügung vorliegen, vorgeschrieben sind damit unter anderem zwei unabhängige Arztgespräche sowie eine dreimonatige Wartefrist – mehr Beihilfe zu Suizid ab 2022 neu geregelt (news.ORF.at).

„Entwurf prinzipiell gelungen“

Der Gesetzesentwurf sei prinzipiell als gelungen anzusehen, sagt die Leiterin der steirischen Patientenombudschaft, Michaela Wlattnig: „Das sehe ich absolut so, auch die Möglichkeit, das Recht, sein Leben zu beenden, wenn es keine Möglichkeiten mehr gibt, ohne dass irgendjemand Angst haben muss, dann strafrechtlich verurteilt zu werden, diese Möglichkeit ist mit diesem Gesetz doch gut abgedeckt.“

Aus mehreren Gründen positiv

Positiv steht dem Entwurf auch Walter Schaupp, Moraltheologe und Mitglied der Bioethikkommission des Bundes gegenüber – das vor allem wegen dieser Punkte: „Die Begrenzung auf Krankheit und Lebensende, dadurch werden bestimmte Ausweitungen von vorne herein verhindert. Ein zweiter Punkt ist die Dreimonatsfrist, die doch relativ lange ist im Vergleich zu einem Gesetzesentwurf zum Beispiel in Deutschland. Ein weiterer Vorteil, würde ich sagen, ist, dass die Ausführung des Suizids, wie eben gesagt wird, ein privates Geschehen sein soll und nicht den Ärzten zugelastet.“

Entscheidungsfähigkeit und Sterbewunsch

Besonders genau müsse man allerdings auf die Art der ärztlichen Beratungsgespräche schauen, denn laut Gesetzestext würden die sich vor allem um Aufklärungsanliegen und die Feststellung der Entscheidungsfähigkeit drehen und weniger darum, sich mit dem Sterbewunsch an sich auseinanderzusetzen.

„Das scheint mir eine wichtige Sache. Nach allem, was wir wissen, dass Sterbewünsche sehr verschieden sein können, wieder verschwinden können, muss man hier in Zukunft immer wieder im Blick haben, dass es ein Angebot geben muss, psychotherapeutisch, psychologisch, um sich mit diesen Sterbewünschen auseinanderzusetzen und zu schauen, wie weit die nur krisenbedingt sind und wie weit dahinter wirklich ein zu respektierender Entschluss dieses Menschen liegt“, so Schaupp.

Respekt für schwerstkranke Menschen würde auch dadurch gezeigt, so wiederum Wlattnig, dass künftig mehr in Palliativbetreuung investiert werden soll.

Lob für Vorlage, enge Frist aber „skandalös“

Die Koalitionseinigung zur Neuregelung der Sterbehilfe am Wochenende wurde von Lob und Kritik begleitet. Lob wurde vielfach für Inhaltliches ausgesprochen, Kritik wurde an der späten Vorlage des Gesetzesvorschlags und die damit verbundene kurze Begutachtungsfrist geübt. Diesen Vorwurf brachte am Sonntag auch Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser auf und fand den nun bevorstehenden, engen Fristenlauf „skandalös“ – mehr dazu in Lob für Vorlage, enge Frist aber „skandalös“ (news.ORF.at).