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APA/HELMUT FOHRINGER
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Coronavirus

„3-G“ am Arbeitsplatz: Testsituation noch unklar

Am 1. November wird die „3-G“-Pflicht am Arbeitsplatz eingeführt. Das wird voraussichtlich zu einem höheren Aufkommen an den Teststraßen führen – noch ist aber unklar, ob und wie das Land darauf reagieren wird.

Geimpft, Genesen oder getestet? Diese Frage wird sich ab 1. November für all jene stellen, die an ihrem Arbeitsplatz mit Menschen in Kontakt kommen könnten. Für jene, die dann auf Tests angewiesen sind, bedeutet das, dass sie noch öfter als jetzt und regelmäßig CoV-Tests machen müssen.

Mehraufkommen an Teststraßen erwartet

Das wird aller Voraussicht nach zu einem Mehraufkommen an den Teststraßen führen – das sieht auch Harald Eitner, der Test-Koordinator des Landes, so: „Ja, erwarten tun wir das. Zumindest die Nachfrage nach Tests wird durch die ‚3-G‘-Regel am Arbeitsplatz wahrscheinlich zunehmen. Ob man da mit Aufstockungen entgegenkommt, kann ich jetzt aber noch nicht endgültig sagen.“

Kann man erweitern – und will man das überhaupt?

Das hänge hauptsächlich von zwei Faktoren ab: Kann man das, und will man das? „Zum Einen gibt ist da die allgemeine Arbeitsmarktsituation und die Frage, ob es überhaupt möglich ist – angesichts der derzeitigen Arbeitskräfte-Situation – mit zusätzlichem Personal zu reagieren. Und die zweite Frage ist, ob man das strategisch möchte, weil es ja durchaus legitim ist, darüber nachzudenken, mit welchen Maßnahmen man Menschen dazu bewegen kann, sich in der gegenwärtigen – jetzt ausreichend diskutierten -Situation impfen zu lassen“, so Eitner.

Übergangsfrist bis 14. November

Etwas Zeit hat man noch für entsprechende Entscheidungen, denn ab 1. November gilt eine Übergangsfrist: Sollten ungeimpfte und nicht genesene Arbeitnehmer keinen Test zum Arbeitsplatz mitbringen können, können sie bis einschließlich 14. November mit einer FFP2-Maske arbeiten, erst danach ist ein Test unbedingt notwendig – mehr dazu in Verordnung zu „3-G“ am Arbeitsplatz liegt vor (news.ORF.at).