Kärntner Zahnarzt vor Gericht
APA/KARIN ZEHETLEITNER
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Gericht

Unnötige Eingriffe: Diversion für Zahnarzt

Ein Kärntner Zahnarzt musste sich am Donnerstag in Graz wegen Körperverletzung und Betrugs vor Gericht verantworten: Er soll bei Patienten medizinisch nicht indizierte Eingriffe vorgenommen haben. Der Richter entschied überraschend auf Diversion.

Laut Anklage handelte es sich bei den Eingriffen um Kürettagen, Weisheitszahn-Entfernungen und „Flap-Behandlungen“, bei denen das Zahnfleisch aufgeschnitten und die Zahnwurzel gereinigt wird – hier sollen mehr als 20 Patienten betroffen gewesen sein. Da die Behandlungen teilweise aus Sicht des Sachverständigen unnötig waren, wurden sie von der Staatsanwaltschaft als Körperverletzungen angesehen.

Der zweite Vorwurf: Der 63-Jährige soll bei 61 Patienten Leistungen gegenüber Versicherungsanstalten behauptet haben, die tatsächlich nicht erbracht worden seien. Dafür habe der Arzt Ersatzleistungen bekommen – inklusive einiger Fälle, bei denen es beim Versuch geblieben sei, geht man von einem Betrag von 51.000 Euro aus.

Nach jahrelangen Ermittlungen

Die Ermittlungen hatten mehrere Jahre gedauert, ins Rollen gebracht hatte sie die Patientenanwaltschaft, die mehr als 50 Beschwerden gesammelt hatte. Im September 2017 wurde ein Berufsverbot verhängt, der Mediziner musste seine Praxis schließen.

Der Arzt hatte die Anklage auch beeinsprucht, war damit aber abgeblitzt. Verhandelt wurde die Causa in Graz, um jeglichen Anschein von Befangenheit zu vermeiden, denn der Arzt hat enge familiäre Bande zum Landesgericht Klagenfurt.

Angeklagte berief sich auf Schweigerecht

Bei der Verhandlung am Donnerstag gab sich der Angeklagte wortkarg: „Ich bin zu einer diversionellen Einigung bereit, ansonsten mache ich von meinem Schweigerecht Gebrauch“, war alles, was ihm der Richter entlocken konnte. Die Staatsanwältin erteilte keine Zustimmung zur Diversion, da es aus ihrer Sicht keine Übernahme der Verantwortung gab; außerdem bestehe zwischen Arzt und Patient ein besonderes Vertrauensverhältnis.

Staatsanwältin gegen Diversion: Nicht rechtskräftig

Trotzdem entschied der Richter, dass die Sache aus seiner Sicht mit einer Geldbuße, der Schadenswiedergutmachung und der Zahlung der Prozesskosten erledigt sei. Konkrete Summen nannte er nicht, der Zahnarzt werde „ein schriftliches Anbot“ bekommen und hat dann vier Wochen Zeit, die Bedingungen zu erfüllen. Da sich die Staatsanwältin dagegen aussprach, ist mit einem Einspruch der Anklagebehörde zu rechnen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.