Prozess Mordversuch an Ex-Polizisten
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Chronik

Haftstrafe nach Mordversuch aus Rache

Wegen einer Messerattacke auf einen pensionierten Polizisten ist ein 54-jähriger Steirer am Freitag zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklage sprach von einem Racheakt wegen einer Festnahme im Jahr 1986. Außerdem wird der Mann in eine Anstalt eingewiesen.

Die Tat ereignete sich heuer im April in Bad Gleichenberg in der Oststeiermark – mehr dazu in Pensionierter Polizist aus Rache attackiert (14.4.2021) –, das Motiv soll aber in einer Verhaftung liegen, die 35 Jahre zurück liegt: Damals nahm ein Polizeibeamter den Angeklagten fest, nachdem dieser eine Pensionistin beraubt hatte. Der Beschuldigte hatte damals angegeben, der Polizist habe ihn in die Genitalien getreten – der Vorwurf erwies sich laut Gericht aber als haltlos. „Er leidet angeblich noch immer unter Schmerzen und Potenzproblemen und wollte sich rächen“, erläuterte nun die Anklägerin.

Fuß, Genitalien oder Tötungsabsicht?

Der 54-Jährige steckte ein Küchenmesser ein und fuhr zu dem mittlerweile pensionierten Polizisten. „Warum?“, fragte der Richter am Freitag. „Weil er mich zwischen die Füße getreten hat“, antwortete der Angeklagte. Er versuchte, sein Opfer in Brust und Bauch zu stechen, fügte ihm aber nur zwei leichte Schnittverletzungen zu.

Bei der Einvernahme vor der Polizei sagte er nach der Tat, er habe den Mann töten wollen. „Damals hab’ ich viel Blödsinn zsammgeredet“, meinte er bei der Verhandlung am Freitag, er fühle sich nicht schuldig. „Ich wollte ihn nur in den Fuß stechen“, lautete seine Rechtfertigung.

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Verteidigung mit Zweifeln an Zurechnungsfähigkeit

Sein Verteidiger stellte den Tatvorsatz in Abrede: „Als Motiv eine Tat von vor 35 Jahren, die nie stattgefunden hat, das ist ein paranoider Wahn, sonst gar nichts“, führte der Anwalt aus und betonte, er habe „erhebliche Zweifel an der Schuld- und Zurechnungsfähigkeit“ seines Mandanten.

Der 54-jährige Steirer verbrachte schon mehrere Jahre in Haft und auch in der Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Ein neues Gutachten bescheinigt dem Angeklagten zwar eine „grenzwertige intelligente Begabung“, der Sachverständige stufte ihn aber als zurechnungsfähig ein.

Opfer: „Lustig ist es nicht“

Das Opfer gab an, heute zwar keine Angst mehr zu haben – „da wäre ich in meinem Beruf fehl am Platz gewesen“ –, aber „lustig ist es nicht, besonders für meine Frau“.

Die Geschworenen entschieden, dass es sich bei dem Angriff um einen Mordversuch gehandelt habe. Der Angeklagte wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt und muss – wieder – in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.