Tätige Reue Strafgesetzbuch
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Politik

FPÖ-Veruntreuung könnte straflos bleiben

Nach dem Veruntreuungs-Geständnis des ehemaligen Grazer FPÖ-Finanzreferenten, Matthias Eder, sorgt die Causa weiter für Aufregung. Denn laut Staatsanwaltschaft könnte es durchaus sein, dass Eder wegen „tätiger Reue“ straflos davon kommt.

Die Vorwürfe gegen den ehemaligen Grazer FPÖ-Finanzreferenten wiegen schwer. Über Jahre soll er hohe Geldbeträge veruntreut haben – in Summe mehr als 500.000 Euro. Matthias Eder zog schließlich die Notbremse, erstattete Selbstanzeige, trat aus der Partei aus und bezahlte das Geld zurück – mehr dazu in Grazer FPÖ-Finanzreferent veruntreute 500.000 Euro (8.11.2021).

„Tätige Reue“ ist Strafaufhebungsgrund

Genau diese „tätige Reue“ könnte nun dazu führen, dass Eder bestenfalls sogar straffrei aus der Sache kommen könnte. Grundlage dafür ist der Paragraph 167 im Strafgesetzbuch, der laut Staatsanwaltschaftssprecher Arnulf Rumpold wie folgt auszulegen ist: „Wenn der Beschuldigte den gesamten aus seiner Tat entstandenen Schaden rechtzeitig und freiwillig gut macht, dann würde ihm dieser Strafaufhebungsgrund zu Gute kommen, was dazu führen würde, dass dann das Ermittlungsverfahren einzustellen ist.“ Im Fall von Matthias Eder könnte das bedeuten, dass der ehemalige FPÖ-Finanzreferent trotz der mutmaßlichen Veruntreuung von 500.000 Euro aus Partei- und Klubförderungsgeldern straffrei davon kommt.

„Tätige Reue“: FPÖ-Ex-Finanzrefernt könnte straffrei bleiben

Straffrei könnte möglicherweise der ehemalige Finanzreferent der Grazer FPÖ ausgehen. Er hat die Veruntreuung von 500.000 Euro zugegeben. Dieses Geständnis und die Rückzahlung von angeblich 700.000 Euro – noch bevor die Ermittlungen begonnen hatten – könnten als tätige Reue gesehen werden.

Auswirkung auf ehemalige FPÖ-Spitze noch offen

Zur Frage, ob Eder durch sein Geständnis auch das bereits zuvor zurückgetretene Parteiführungsduo Mario Eustacchio und Armin Sippel entlastet – mehr dazu in Gagen-Enthüllungen: Grazer FPÖ-Spitze tritt zurück (31.10.2021), verweist die Staatsanwaltschaft auf die noch laufenden Ermittlungen. Man müsse erst klären, ob gegen die beiden ein ausreichender Anfangsverdacht bestehe.

Viele Beobachter der Causa – auch innerhalb der FPÖ – vermuten ein abgekartetes Spiel nach dem Motto: Einer nimmt die ganze Schuld auf sich, bleibt durch den Reueparagraphen aber straffrei und damit wären auch die anderen aus dem Schneider. Was wirklich passiert ist, müssen die Ermittlungen klären, so lange gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.