Chronik

Betrug im Bordell: Kellnerin freigesprochen

Ein Bordellbesitzer, eine Kellnerin und zwei Männer müssen sich derzeit in Graz vor Gericht verantworten. Sie sollen einem Gast weit überhöhte Preise verrechnet und sich den Eintrag in Grundbücher von Liegenschaften verschafft haben. Die Kellnerin wurde am Donnerstag freigesprochen.

Die vier Angeklagten müssen sich wegen schweren Betrugs verantworten. Anklage und Verteidigung haben die Geschichte schon beim Prozessauftakt Anfang November sehr unterschiedlich dargestellt.

Angeklagte leugnen großteils

Die Staatsanwältin ist der Überzeugung, dass der 51-jährige Bordellbesitzer und seine mutmaßlichen Komplizen einem Stammgast, der als Landwirt mehrere Häuser besaß, seinen Besitz abnehmen wollten – also erlaubten sie ihm, im Lokal anschreiben zu lassen, und plötzlich standen auf der Rechnung 870.000 Euro. Eine 40 Jahre alte Kellnerin und ein ehemaliger Kellner im Alter von 44 Jahren, die beide auf der Anklagebank saßen, sollen mitgespielt haben.

Der Bordellchef wollte „zur Absicherung“ ins Grundbuch bezüglich dreier Liegenschaften gehen, und der Mann willigte ein, so die Staatsanwältin. Die Beschuldigten leugneten diese Taten großteils – das sei alles nur vom Landwirt erfunden. Er soll sich vom Bordellbesitzer Geld geborgt haben, das dieser seinerseits vom Viertangeklagten holte. Die Konsumationsschulden habe es nie gegeben, das seien alles Darlehen gewesen. Heftig kritisiert wurden seitens der Verteidigung die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Sachverständigen, den alle vier Anwälte ablehnten.

Anwalt wurde befragt

Die Kellnerin wurde nun freigesprochen. Einer der Anwälte stellte langwierige Anträge, die von einer Verteidigerin kritisiert wurden. „Das Anpatzen des vierten Angeklagten dient nur dazu, dass die Pfandrechte nicht bezahlt werden müssen.“ Das Geplänkel ging hin und her, bis die Richterin meinte: „Wenn das so weiter geht, besteht das Protokoll nur aus Zwischenrufen.“

Als Zeuge wurde ein Anwalt gehört, der einige der strittigen Verträge aufgesetzt hatte. Auf die Frage, wie er den Landwirt einschätze, meinte er: „Ich hätte ihn als bauernschlau eingestuft.“ Er wurde auch zum Bordellbesitzer befragt: „Haben Sie gehört, dass er ein Spieler ist?“, wollte die Richterin wissen. „Ich glaube, der kann nicht einmal Schnapsen“, winkte der Zeuge ab. Der Prozess wird am 23. November mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt.