Leerer Schanigarten
ORF.at/Georg Hummer
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Coronavirus

Vierter Lockdown in Kraft

Angesichts ständig steigender CoV-Infektionszahlen hat die Bundesregierung die Notbremse gezogen: Um die vierte Coronavirus-Welle zu brechen, ist seit Montag ein allgemeiner Lockdown in Kraft.

In ganz Österreich haben nun Gastronomie, Kultur- und Veranstaltungsbranche sowie Handel (bis auf wenige Ausnahmen) geschlossen – mehr dazu in Österreich ist erneut im Lockdown (news.ORF.at).

Dieser Lockdown gilt in einem ersten Schritt zehn Tage und kann dann um weitere zehn Tage verlängert werden – es gelten Ausgangsbeschränkungen von 0.00 bis 24.00 Uhr für alle. Im Anschluss soll wieder zum Lockdown für Ungeimpfte zurückgekehrt werden.

Schulen und Kindergärten bleiben offen

Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich offen: Der Stundenplan bleibt aufrecht, doch es gibt auch die Erlaubnis zum Fernbleiben. Montagfrüh verteidigte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) seine Linie: „Das Modell ist in dieser Phase richtig.“ – mehr dazu in Faßmann verteidigt offene Schulen (news.ORF.at) und in Offene Schulen im Lockdown: Viele Fragezeichen.

Für alle Arbeitnehmer gilt eine Homeoffice-Empfehlung, in den Arbeitsstätten ist weiterhin 3-G verpflichtend; eine FFP2-Maskenpflicht gilt in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz.

Impfen – und Skifahren – möglich

Aber auch wenn sich Österreich nun wieder im Lockdown befindet: In den Impfstraßen wird weiter geimpft – und das täglich. Die Verantwortlichen des Landes hoffen, dass der Anstieg an Impfungen durch den Lockdown nicht bricht – mehr dazu in Impfen auch im Lockdown täglich möglich.

Im Gegensatz zu einem ursprünglichen Entwurf ist während des Lockdowns für Skifahrerinnen und Skifahrer auch die Benutzung von Seilbahnen erlaubt. Benutzer und Benutzerinnen müssen allerdings einen 2-G-Nachweis vorweisen – mehr dazu in Skifahren bleibt im Lockdown möglich (tirol.ORF.at).

2,5-G für Einreise erforderlich

Österreich verschärft am Montag angesichts der sich zuspitzenden Pandemielage auch die Einreisebestimmungen: So ist ab sofort für die Einreise grundsätzlich ein 2,5-G-Nachweis erforderlich. Antigen- und Antikörpertests verlieren damit – außer für Pendlerinnen und Pendler – ihre Gültigkeit; für Pendler gilt die 3-G-Regel, allerdings wird die bisherige privilegierte Dauer von PCR-Tests von sieben Tagen auf 72 Stunden verkürzt, Antigentests sind nur noch 24 Stunden gültig.