Abnahme eines Covid-19-Antigentest bei einer Test-Station
APA/Georg Hochmuth
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Coronavirus

Kein Freitesten mehr am Ende der Quarantäne

Die hohen CoV-Infektionszahlen machen in der Steiermark eine Änderung der Kontaktpersonen- und Absonderungsregeln nötig: Das Freitesten am Ende der Quarantäne fällt ab sofort weg. Und. Drittimpfungen können jetzt auch ohne Anmeldung in den Impfstraßen abgeholt werden.

Die stark gestiegenen CoV-Infektionen bringen das Gesundheitssystem an und über seine Grenzen; zuletzt kam aber auch das CoV-Testsystem zunehmend ans Limit – mehr dazu in Weiter Chaos bei den Tests.

Quarantäne endet automatisch

Nun wird in der Steiermark das System geändert: Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird und zweimal geimpft oder genesen ist, der muss für zehn Tage in Quarantäne; wer nicht oder nur einmal geimpft ist, wird 14 Tage abgesondert.

Bis jetzt durfte man erst aus der Absonderung, wenn man vorher vom Gesundheitstelefon 1450 zum Freitesten geschickt wurde – dieses Freitesten am Ende der Quarantäne fällt nun aber weg: Die Quarantäne endet ab sofort automatisch nach zehn bzw. 14 Tagen. Damit will man die Testkapazitäten des Roten Kreuzes für die stark gestiegene Anzahl der CoV-Verdachtsfälle freimachen.

Änderungen auch bei Kontaktpersonen

Auch die Einstufung und die Einschränkungen von Kontaktpersonen von CoV-Infizierten wurden teilweise geändert: Wer genesen oder doppelt geimpft ist und engen Kontakt zu einem positiv Getesteten hat, muss nun nicht in Quarantäne – Ausnahme sind Menschen, die beruflich mit Risikogruppen zu tun haben, etwa Mitarbeiter in Spitälern.

Auch in den Schulen werden nun keine Kontaktpersonen von positiv Getesteten mehr abgesondert – hier meint man, dass etwaige weitere Infizierte durch die regelmäßigen Schultests herausgefiltert werden.

Drittimpfung ohne Anmeldung, aber mit Wartezeit

Auch bei den Impfungen gibt es Änderungen. Die dritte Coronavirus-Impfdosis wird nun generell für alle Erwachsenen vier Monate nach dem Zweitstich möglich. Das geht aus den aktualisierten Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) hervor, die am Montag veröffentlicht wurden – mehr dazu in Dritte Impfung nach vier Monaten möglich (news.ORF.at).

Dieser Empfehlung kommt nun auch die Steiermark nach. Zwar werden Impfeinladungen weiterhin erst sechs Monate nach der Zweiimpfung automatisch verschickt, wer sich schon nach vier Monaten den „Booster“ holen will, kann das aber jederzeit in den Impfstraßen des Landes oder in einer der 470 Impfordination tun.

Das heißt: Personen, die sich im Rahmen des freien Impfens eine Drittimpfung ohne Termin verabreichen lassen möchten, werden grundsätzlich nicht mehr weggeschickt, es sei denn, die Impfstraße ist ausgelastet. Jedenfalls kann es zu langen Wartezeiten kommen. In dieser Woche gebe es vor allem am Mittwoch, Donnerstag, Samstag und Sonntag noch Kapazitäten. Unabhängig davon kann für den dritten Stich jederzeit auch ein Termin über das Online-Anmeldetool des Landes „Steiermark impft“ vereinbart werden.