Kontrolle Grüner Pass durch die Polizei (2-G-Regel)
APA/Hans Punz
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Coronavirus

Gefälschte Impfzertifikate im Umlauf

Eine 31-jährige Steirerin ist mit einem gefälschten Covid-19-Impfzertifikat aufgeflogen – die Frau hatte für einen Lokalbesuch den Nachweis ihrer Mutter verwendet. Gefälschte Zertifikate kommen immer öfter in Umlauf.

Die 31-Jährige hatte das Covid-19-Impfzertifikat vorige Woche bei einer 2-G-Kontrolle in einem Gastlokal in Leibnitz vorgezeigt, doch es gab Unstimmigkeiten beim Geburtsdatum. Wie sich nun herausstellte, hatte die Frau den Nachweis ihrer Mutter verwendet, um das Lokal zu besuchen. Sie gestand und wurde bei der Bezirksverwaltungsbehörde wegen Übertretung der Covid-19-Maßnahmen und der Staatsanwaltschaft Graz wegen Urkundenfälschung angezeigt.

Für die Polizei leicht zu enttarnen

Man bemerke zwar noch keinen Handel mit derartigen Blüten, dennoch gebe es immer öfter Fälle, bestätigt Polizeisprecher Fritz Grundnig: „In der Regel ist es so, dass es den QR-Code gibt – und wir haben eine eigene App im Einsatz, wo wir den in wenigen Sekunden überprüfen können. In Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis können wir da sehr rasch klären, ob es sich um ein Falsifikat, also eine Fälschung, handelt oder nicht.“

Auch auf falsche Impfpässe stoße man immer wieder, sagt Grundnig: „Hier haben wir auch Experten vom Landeskriminalamt im Einsatz, die relativ rasch klären können, ob es sich um eine Fälschung handelt oder nicht.“

Empfindliche Strafen

Kavaliersdelikte sind jedenfalls weder gefälschte QR-Codes noch Impfpässe – es drohen den Betrügern empfindliche Strafen, sagt Staatsanwalt Christian Kroschl: „Zu denken ist hier primär an die Delikte der Urkundenfälschung, Datenfälschung oder Beweismittelfälschung. Gleich, welches dieser Delikte zur Anwendung gelangt, eines haben sie gemeinsam, dass man mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe zu rechnen hat, wenn man verurteilt wird. Die gleiche Strafe hat auch jemand zu erwarten, der Corona-positiv ist, sich nicht an Quarantänevorschriften hält und andere Menschen dadurch fahrlässig an der Gesundheit gefährdet. Geschieht diese Gefährdung mit Vorsatz, hat man sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen.“

Bei der Staatsanwaltschaft Graz habe es bereits zu all diesen Varianten Anzeigen gegeben, die auch schon zu Anklagen und Verurteilungen geführt haben, so Kroschl.