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ORF.at/Roland Winkler
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Wirtschaft

Whistleblow-Richtlinie: Noch Aufholbedarf

Die EU hat im Jahr 2019 die sogenannte Whistleblowing-Richtlinie erlassen, um Menschen zu schützen, die Interna verraten, bei denen es um Gesetzesverstöße geht. Österreich ist bei der Umsetzung dieser EU-Direktive in Verzug.

Das Thema Whistleblowing ist seit Edward Snowden ein weltweit bekannter Begriff. Der ehemalige CIA-Mitarbeiter kopierte Tausende Dokumente, um damit die Überwachung des Internets durch amerikanische und britische Geheimdienste nachzuweisen.

Umsetzung: Österreich säumig

Mit 17. Dezember sollten in Österreich alle große Unternehmen, aber auch alle öffentlichen Institutionen ein Hinweisgebersystem installiert haben. Banken, Versicherungen, Ministerien, Gemeinden und Unternehmen ab 250 Mitarbeitern – so sieht es die EU-Richtlinie vor. Doch drei Wochen vor dem Fristablauf für die Umsetzung, ist auf der gesetzgebenden Ebene in Österreich noch wenig zu bemerken. Eine zeitgerechte Umsetzung wird deshalb nicht möglich sein, heißt es von Experten.

Wem hilft die Whistleblowing-Hotline?

Was durch die Hinweisgeber-Systeme ans Tageslicht gebracht werden soll, erklärt Gottfried Berger vom Institut für Interne Revision: „Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise merkt, dass gegen Umweltschutzbestimmungen von einem Unternehmen verstoßen wird, dann wäre das eine Sache, die man über die Whistleblowing-Hotline melden könnte.“

Nicht unter den Teppich kehren, sondern aufklären lautet dabei das Motto und die Grundvoraussetzung ist die Anonymität des Hinweisgebers, sagt Berger. Es dürfe dem Unternehmen nicht möglich sein, zurück zu verfolgen, wer diese Meldung macht. Es gebe Software-Produkte, die genau diese Sicherheit garantieren. Des weiteren sei es wichtig, dass man mit dem Whistleblower kommunizieren könne. Das heißt, dass der Whistleblower Unterlagen und Fotos schicken kann und in Kontakt bleiben kann.

Was unterscheidet Whistleblower und Denunzianten?

Whistleblower seien zum überwiegenden Teil engagierte Mitarbeiter, die für sich selbst einen Missstand oder eine Schwachstelle im Unternehmen aufgedeckt haben und versuchen, diese zu beheben und dem Unternehmen dadurch zu helfen. Denunziantentum seien ein kleines Thema, bei dem man sich lediglich im einstelligen Prozentbereich bewege, so der Experte. In Österreich hätten schon fast alle großen Institutionen Hinweisgeber-Systeme, erklärt Gottfried Berger. Nachholbedarf gebe es noch bei den Firmen.