Wirtschaft

Ex-GAK-Präsident Harald Sükar in Privatkonkurs

Die Insolvenzen des Grazer Fußballklubs GAK haben nun auch ein persönliches Nachspiel für einen der Ex-Präsidenten: Harald Sükar musste Privatinsolvenz anmelden.

Nach 14 Jahren Ermittlungen im Fall des ehemaligen Fußball-Bundesligaklubs GAK wird ab 20. Dezember nun im Grazer Straflandesgericht verhandelt: Von der Verdächtigungen gegen rund zwei Dutzend Personen blieb nur eine Anklage gegen eine ehemalige Buchhalterin übrig – mehr dazu in Rest von GAK-Verfahren ab 20. Dezember (12.11.2021).

4,5 Millionen an Verbindlichkeiten

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren rund um die GAK-Insolvenz wurde zwar eingestellt, wirtschaftlich hat es für Harald Sükar nun aber doch noch gravierende Folgen: Der Ex-GAK-Präsidenten musste mit Verbindlichkeiten in der Höhe von etwa 4,5 Mio. Euro Privatkonkurs anmelden. Diese Verbindlichkeiten resultieren laut AKV aus Haftungen aus der damaligen Insolvenz des GAK und einer gescheiterten Selbstständigkeit in der Gastronomie.

Über das Vermögen wurde bereits im Jahr 2011 ein Firmeninsolvenzverfahren eröffnet; die Gläubiger stimmten damals einer Entschuldung aber nicht zu, die Verbindlichkeiten blieben somit schlagend. Sükar strebt nun eine Entschuldung über einen Zahlungsplan an.