In zehn Fällen wurden die vom Grazer Straflandesgericht ausgestellten Beschlüsse für nichtig erklärt – auf die Ermittlungen der Anklagebehörde gegen rund 70 Verdächtige hat das aber keinen Einfluss, sagte Staatsanwaltssprecher Christian Kroschl: „Wir haben die Sicherstellung angeordnet, die Beschlagnahmung macht das Gericht.“
Unabhängiges Gericht in Causa „zwischengeschaltet“
Die Beschlüsse seien nicht allein von der Staatsanwaltschaft gemacht worden, „da war ein unabhängiges Gericht zwischengeschaltet“. Dass das OLG die Beschlüsse aufgehoben habe, bedeute nur, „dass es keine Hinweise darauf gibt, dass Vermögenswerte aus terroristischen Handlungen stammen“, auf die Ermittlungen habe das keine Auswirkungen. Der Fall sei durch die ungeheure Datenmenge – 200 Terabyte – sehr kompliziert, außerdem müsse vieles erst übersetzt werden, so der Sprecher.
Ermittlungen weiterhin im Gange
Das OLG hatte nach Beschwerden der Verdächtigen bereits entschieden, dass Razzien in Graz und Wien im November 2020 rechtswidrig gewesen seien – mehr dazu in „Operation Luxor“: Razzia teils rechtswidrig (3.8.2021). Gegen die damals ausgeforschten Personen und Vereine wird weiterhin wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Organisation und Terrorfinanzierung ermittelt – mehr dazu in „Operation Luxor“ gegen Muslimbrüder und Hamas (9.11.2020) Das Verfahren gegen eine Person wurde bisher eingestellt, dagegen hat die Staatsanwaltschaft allerdings berufen.