Nasen- und Mundschutzmasken
APA/BARBARA GINDL
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Gericht

Maskenatteste ohne Grund: Arzt angeklagt

Jener Arzt aus Bad Aussee im Bezirk Liezen, der Atteste zur Maskenbefreiung via Facebook angeboten und ausgestellt hat – und gegen den im Vorjahr ein Berufsverbot verhängt worden ist –, wird nun auch angeklagt.

Auf seiner Facebook-Seite hatte der Arzt aus Bad Aussee Meldungen wie „Sie möchten ein Attest gegen den Maskenwahnsinn? Gerne bei mir!“ gepostet; außerdem postete er, man solle sich nicht vor „Fake-Corona“ fürchten – mehr dazu in Arzt befreit via Facebook von Maske (3.9.2020).

Mehrere hundert Atteste ausgestellt

Laut Staatsanwaltschaft soll er dann auch tatsächlich – ohne Untersuchung und gegen Bezahlung von zumindest zehn Euro – mehrere hundert Atteste ausgestellt haben – das ergaben Hausdurchsuchungen. Viele dieser Atteste gingen nach Deutschland, in der Anklage sind aber auch 20 Abnehmer aus Österreich namentlich genannt.

Fälschung und Unterdrückung von Beweismitteln

Schon im Vorjahr wurde gegen den Allgemeinmediziner ein Berufsverbot verhängt – mehr dazu in Maskenatteste: Berufsverbot für Arzt (1.10.2020) –, nun wird er auch angeklagt – laut Staatsanwaltschaft Leoben wegen Fälschung von Beweismitteln – also der Ausstellung von Maskenattesten ohne medizinische Grundlage – und auch wegen der Unterdrückung von Beweismitteln; in beiden Fällen drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.

Schwierige Zustellung des Strafantrages

Der zuständige Richter am Bezirksgericht Liezen hat den Strafantrag Freitagfrüh geprüft – da er formal korrekt ist, soll nun eine Verhandlung ausgeschrieben werden, so Sprecherin Sabine Anzenberger. Doch zuerst muss der Richter den Strafantrag dem Beschuldigten auch zustellen können. Das könnte aber schwierig werden, denn der Arzt hat sich offenbar schon im Vorjahr ins afrikanische Tansania abgesetzt. Hat er keinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich, wo ihm der Strafantrag zugestellt werden kann, müsste man eine andere Adresse – möglicherweise in Tansania – ausfindig machen, so Anzenberger.