Die Angeklagte wurde pünktlich vorgeführt, sie sollte sich eigentlich wegen versuchten Mordes an ihrem Landsmann verantworten – mehr dazu in Cousin niedergestochen: Frau vor Gericht -; auch der Staatsanwalt, der Anwalt des Opfers und zwei Sachverständige waren pünktlich. Gähnende Leere herrschte dagegen auf der Geschworenenbank: Sechs Personen waren erschienen, fünf hatten sich entschuldigt, neun waren ohne jede Erklärung ferngeblieben.
Richter schickte Polizei los, um Geladene zu holen
Der Richter suchte im Foyer, ob vielleicht noch irgendwo jemand herumirrte und bat um Geduld. „Mir ist es egal, ich werde immer gleich bezahlt“, nahm der zuständige Staatsanwalt die Warterei gelassen hin. Um 10.00 Uhr verkündete der Richter, er habe jetzt die Polizei ausgeschickt, um ein paar der Geladenen zu holen.
Kurz nach 11.00 Uhr kam der Senat wieder in den Saal: „Wir haben jetzt eine Stunde gebraucht.“ – „Eine Stunde zehn“, bemerkte die beisitzende Richterin. Die ordnungsgemäß erschienenen sechs Geschworenen wurden auf ihre Plätze verteilt.
Fehlenden Laienrichtern droht nun Ordnungsstrafe
Dann verkündete der Richter, die Polizei habe erklärt, „es ist nicht möglich gewesen, weitere Geschworene stellig zu machen“. Bei den neun unentschuldigten Laienrichtern wird nun geprüft, warum sie nicht erschienen sind, verhängt werden kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1.000 Euro.
Als neuen Termin nannte der Richter den 17. Dezember, „und es werden weitere Geschworene kommen, das garantiere ich“. Damit war Schluss: „Die Verhandlung wurde nicht eröffnet, daher wird sie auch nicht vertagt“, betonte der Vorsitzende.