Die Staatsanwaltschaft Graz bestätigte am Freitag , dass gegen den in der Weststeiermark tätigen Geistlichen Anklage erhoben wurde. Konkret gehe es um das Beschaffen und Besitzen pornografischer Darstellungen Minderjähriger. Hinzu komme das Überlassen dieser Inhalte an Dritte, hieß es – mehr dazu in Kinderpornografie: Ermittlungen gegen Priester(30.11.2021).
Höchststrafe beträgt drei Jahre Haft
Die mögliche Höchststrafe für den Priester beträgt laut Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft. Die Diözese Graz-Seckau teilte am Freitag in einer Aussendung mit, dass sie sich von den vorgeworfenen Straftaten distanziere. Man habe den Priester beurlaubt, sobald der Tatverdacht der Kinderpornografie bekannt war. Das Gericht muss jetzt einen Termin zur Hauptverhandlung ausschreiben.